Was darf die Merkel-Regierung jetzt noch?

Am Dienstag endet die Amtszeit von Bundeskanzlerin Merkel offiziell. Sie ist nunmehr geschäftsführende Kanzlerin.

Am Dienstag endet die Amtszeit von Bundeskanzlerin Merkel offiziell. Sie ist nunmehr geschäftsführende Kanzlerin.

Berlin. Mit der Konstituierung des neuen Bundestags endet offiziell die Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrer Minister. Das ist in Artikel 69 des Grundgesetzes so geregelt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Kabinettsmitgliedern von Union und SPD am Dienstagnachmittag die Entlassungsurkunden überreicht.

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Steinmeier beschrieb Merkel als „prägend für unser wiedervereintes Land und für das Bild unseres Landes in der Welt; prägend für eine ganze Generation junger Frauen und Männer, denen sie eine neue, ganz eigene Form der Führung vorgelebt hat“. Ihr Handeln habe Sicherheit und Verbindlichkeit vermittelt - mitunter aber auch überrascht. Mutig nannte Steinmeier die Entscheidung, Verantwortung in der Flüchtlingskrise zu übernehmen.

Merkels letzte Legislaturperiode sei herausfordernd gewesen - nicht nur wegen der Corona-Pandemie, sondern auch, weil sie von Anfang an unter dem Eindruck wachsender Polarisierung in der Gesellschaft gestanden habe. Auch international habe es Spannungen gegeben, etwa durch den Brexit und den früheren US-Präsidenten Donald Trump, dem an transatlantischer Partnerschaft nicht viel gelegen habe.

Kompetenzen bleiben weitestgehend erhalten

Die Merkel-Regierung führt die Amtsgeschäfte weiter, bis das neue Kabinett ernannt und vereidigt ist. Nach jetziger Planung von SPD, Grünen und FDP soll das in der Woche ab dem 6. Dezember geschehen. Das bedeutet, dass Deutschland voraussichtlich etwa sechs Wochen lang eine geschäftsführende Regierung haben wird.

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Deren Kompetenzen bleiben im Prinzip weitgehend unverändert. Eine geschäftsführende Regierung kann nach wie vor Gesetze in den Bundestag einbringen und sogar einen Haushaltsentwurf vorlegen. Allerdings hat sie im Bundestag keine Koalition mehr hinter sich, die diese Entwürfe beschließen würde. Minister können aber noch Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen.

Manches geht allerdings nicht mehr: So kann die geschäftsführende Kanzlerin keine Vertrauensfrage stellen. Ein Misstrauensvotum des neu gewählten Bundestages gegen einen geschäftsführenden Kanzler ist ebenfalls ausgeschlossen. Auch darf die geschäftsführende Regierungschefin keine Minister mehr austauschen. Man nennt das „Versteinerungsprinzip“. Scheidet ein Minister etwa aus Gesundheitsgründen aus, werden seine Aufgaben von anderen Regierungsmitgliedern übernommen.

Gebot größtmöglicher politischer Zurückhaltung

Generell gilt für eine geschäftsführende Regierung das Gebot größtmöglicher politische Zurückhaltung. Es ist Konsens, dass sie keine Entscheidungen mehr treffen sollte, die eine Nachfolgeregierung binden. Das gilt auch für die Außenpolitik.

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Kanzlerin Merkel hat allerdings noch zwei wichtige außenpolitische Termine vor sich. Am Samstag reist sie zum G20-Gipfel nach Rom, bei dem es um Klimaschutz, die Pandemie-Bekämpfung und die Abfederung der wirtschaftlichen Corona-Folgen gehen wird. Merkel (CDU) hat dort allerdings ihren Finanzminister und wahrscheinlichen Nachfolger Olaf Scholz (SPD) quasi als „Aufpasser“ dabei.

Geschäftsführende Kanzlerin auf Klimakonferenz

Anfang nächster Woche redet Merkel dann noch drei Minuten lang bei der Weltklimakonferenz im schottischen Glasgow. Dort wird sie aber nichts sagen, was nicht Konsens mit den drei Parteien ist, die gerade einen Koalitionsvertrag aushandeln.

Theoretisch kann das geschäftsführende Kabinett noch etliche Monate regieren. Es gibt keine Frist, innerhalb der ein neuer Bundeskanzler vom Bundestag gewählt werden muss. Die längste Periode mit einer geschäftsführenden Regierung gab es nach der Wahl 2017. Sie dauerte vom 24. Oktober 2017 bis zum 14. März 2018, also nahezu fünf Monate.

RND/dpa

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