Weltweit erster Prozess um Staatsfolter in Syrien: Lebenslange Haft für Anwar R.

Die beiden Angeklagten Anwar R. (57, l) und Eyad A. (43, r) sitzen auf der Anklagebank des Oberlandesgerichts Koblenz hinter Corona-Schutzscheiben. Das Oberlandesgericht sprach den Syrer Anwar R. am Donnerstag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig.

Die beiden Angeklagten Anwar R. (57, l) und Eyad A. (43, r) sitzen auf der Anklagebank des Oberlandesgerichts Koblenz hinter Corona-Schutzscheiben. Das Oberlandesgericht sprach den Syrer Anwar R. am Donnerstag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig.

Koblenz. Im nach Angaben der Bundesanwaltschaft weltweit ersten Strafprozess um Staatsfolter in Syrien ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz sprach den Syrer Anwar R. am Donnerstag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig. Der Angeklagte hatte sich selbst als unschuldig bezeichnet, seine Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der im April 2020 begonnene Prozess ist somit am 108. Verhandlungstag zu Ende gegangen. Das Verfahren mit mehr als 80 Zeugen sowie mit einer Reihe von Folteropfern als Nebenkläger hatte international Aufsehen erregt.

Anwar R. soll für die Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich gewesen sein

Nach Überzeugung des Koblenzer OLG-Staatsschutzsenats hatte Anwar R. 2011 und 2012 in der Anfangsphase des syrischen Bürgerkrieges Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Der 58-Jährige sei in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus als Vernehmungschef für die Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich gewesen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen hätte.

Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht erlaubt es, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen. Anwar R. war nach seiner Flucht nach Deutschland von Folteropfern erkannt und 2019 in Berlin festgenommen worden.

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken