Kriegsbedingte Übergewinne

Wie Bremen den Mineralkonzernen mit einer Sondersteuer an den Kragen will

Das Bundesland Bremen will kriegsbedingte Übergewinne bei Mineralkonzernen teilweise mit einer zeitlich befristeten Sondersteuer belegen.

Das Bundesland Bremen will kriegsbedingte Übergewinne bei Mineralkonzernen teilweise mit einer zeitlich befristeten Sondersteuer belegen.

Bremen. Das Bundesland Bremen will kriegsbedingte Übergewinne bei Mineralkonzernen teilweise mit einer zeitlich befristeten Sondersteuer belegen. Dazu werde nächste Woche ein entsprechender Antrag in den Bundesrat eingebracht, kündigten Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) und Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne) am Dienstag nach einer Senatssitzung an. Ziel sei es, Gewinnanteile, die allein durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine entstanden seien, durch eine Sonderabgabe abzuschöpfen.

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„Es darf nicht sein, dass einige Unternehmen allein auf Grund kriegsbedingter Preissteigerungen Milliarden zusätzlich verdienen, während Bund und Länder Milliarden zusätzlich aufwenden müssen, um die von den Preissteigerungen besonders betroffenen Privathaushalte und Firmen zu unterstützen“, sagte Bovenschulte. Diese „leistungslosen“ Gewinne seien allein durch geänderte Rahmenbedingungen entstanden und nicht etwa durch Investitionen oder neue Unternehmensstrategien.

Wie die rechtliche und technische Ausgestaltung einer Sondersteuer en détail aussehen soll, ließen beide offen. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Vorschlag für eine rechtliche Grundlage zu erarbeiten, um eine Sonderabgabe zu erheben. Es gebe bereits Vorlagen aus Italien und auch aus Großbritannien. Der Antrag soll am 10. Juni in die Länderkammer eingebracht werden.

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Abgabe zunächst nur für 2022 geplant

Das Volumen einer Sondersteuer auf Übergewinne hänge von vielen Faktoren ab, unter anderem vom Steuersatz, sagte Strehl. Wenn man hypothetisch davon ausgehe, dass ein festgestellter Übergewinn von 40 Milliarden Euro mit 10 Prozent besteuert werde, seien dies Einnahmen von vier Milliarden Euro, von denen rund 20 Millionen Euro auf Bremen entfielen. Nach den Vorstellungen Bremens soll die Abgabe zunächst nur für 2022 erhoben werden. Es gebe bereits ein Prüfverfahren auf der Ebene der Bundesregierung. Dies wolle man mit dem Antrag unterstützen.

Strehl verwies auf verschiedene Entlastungspakete der Bundesregierung, wodurch die öffentlichen Haushalte extrem unter Druck gerieten. „Bremen muss im laufenden Jahr rund 60 Millionen Euro für die Energiepauschale und den Familienbonus aufbringen“, so Strehl. Es sei „legitim und gerecht“, dass Unternehmen, die in der Krise hohe Gewinne verzeichnen, an den Kosten beteiligt würden.

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hätten die Mineralölkonzerne Rekordgewinne verzeichnet. Insbesondere im Energiesektor angefallene, krisenbedingte Übergewinne sollten einer Steuer beziehungsweise Abgabe unterworfen werden.

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RND/dpa

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