Wie es mit dem Homeoffice jetzt weitergeht
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Am 20. März soll die Homeofficepflicht entfallen. Gewerkschaften wollen langfristig an einem Recht auf Homeoffice festhalten – Arbeitgeber häufig nicht.
© Quelle: Uwe Anspach/dpa
Ab dem 20. März soll die Homeofficepflicht entfallen. Das kündigten Bund und Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch an. Arbeitgeberinnen und -geber sollen dann nicht mehr verpflichtet sein, ihren Beschäftigten wenn möglich die Arbeit daheim zu erlauben. Aktuell sind die Homeofficeregelungen im Infektionsschutzgesetz verankert.
Arbeitgeber könnten aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, „wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt“, heißt es in dem Bund-Länder-Beschluss vom Mittwoch.
Über die Zukunft flexibler Arbeitsmodelle sind sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bislang allerdings noch uneinig.
Gewerkschaften und Linke fordern klare Regelungen
Unabhängig von der Pandemie wollen viele Beschäftigte dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zufolge weiterhin auch von zu Hause aus arbeiten können. Viele Menschen wollten „flexibel arbeiten in einem gesunden Mix aus mobiler Arbeit und Präsenz im Büro“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Zeitungen der Funke-Mediengruppe am Montag. Arbeitgeber sollen aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten können, fordert Priel.
DGB-Chef Reiner Hoffmann hat nun auch von der Bundesregierung rasche Klarheit über die Möglichkeiten für Homeoffice auch nach dem geplanten Wegfall der meisten Corona-Auflagen im März gefordert. „Wir brauchen langfristige Lösungen, für die die Weichen jetzt gestellt werden sollten“, forderte Hoffmann. Hoffmann forderte die Bundesregierung auf, das „Homeoffice der Zukunft“ rasch durch klare Regeln zu unterstützen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz solle dabei fürs Homeoffice verbindlich geregelt werden.
Auch Linke-Chefin Susanne Hennig-Wellsow hat die Bundesregierung aufgefordert, besonders für Beschäftigte mit hohen Corona-Risiken die Möglichkeit für Homeoffice zu belassen. „Das von Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigte, aber bisher nicht eingelöste Recht auf Homeoffice, sollte besonders für Menschen die ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben seine Umsetzung finden“, sagte Hennig-Wellsow am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Arbeitgeberverbände lehnen Verlängerung einer „Homeofficepflicht“ ab
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hingegen lehnt eine Verlängerung der gesetzlichen Homeofficepflicht als „überflüssig“ ab. „Mit einem stumpfen Anspruch auf Homeoffice erreichen wir nichts“, sagte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Zwei Drittel der Arbeitgeber wollten nach der Pandemie wieder zurück zum alten Status quo.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach sich erneut dafür aus, aus dem „coronabedingten ungeplanten Großversuch zum Homeoffice“ grundlegende Konsequenzen zu ziehen. Heils Pläne sehen vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen müssen – es sei denn, betriebliche Gründe sprechen dagegen. Beschäftigte müssten dies aber in jedem Fall künftig mit den jeweiligen Vorgesetzten „erörtern“ können.
Die Homeofficepflicht galt während mehrerer Corona-Wellen: Beschäftigten mit „Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten“ musste grundsätzlich die Arbeit von zu Hause ermöglicht werden. Es sei denn, es ging aus betrieblichen Gründen nicht. Das Homeofficeangebot der Arbeitgeber musste angenommen werden – außer, die Arbeit von zu Hause war nicht möglich, weil es zum Beispiel zu eng oder zu laut ist oder nötige Ausstattung fehlte. Angesichts stark schwankender Infektionszahlen stieß die Pflicht, von zu Hause aus zu arbeiten, in der Vergangenheit immer wieder auf weite Zustimmung.
RND/hyd mit dpa