Wie wird die Inzidenz zukünftig berechnet? Fragen und Antworten zur PCR-Priorisierung
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Nach den neuen Bund-Länder-Beschlüssen wird sich einiges verändern. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
© Quelle: imago images/photothek
Berlin. PCR-Tests sollen künftig nur noch für Beschäftigte, die mit vulnerablen Gruppen arbeiten, sowie Risikopatientinnen und -patienten zur Verfügung stehen. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Wie geht es nun in Sachen Testkapazitäten, Verordnungen und Inzidenzwerte weiter? Was bisher bekannt ist.
Wie ist die aktuelle Corona-Lage?
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am Dienstag einen deutlichen Anstieg der bundesweiten Sieben-Tage-Inzidenz gemeldet. Das RKI gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Dienstagmorgen mit 894,3 an – ein neuer Höchstwert. Zum Vergleich: Am Vortag hatte der Wert bei 840,3 gelegen. Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 126.955 Corona-Neuinfektionen. Vor einer Woche waren es 74.405 Ansteckungen.
Wie viele Tests werden wöchentlich gemacht?
2,4 Millionen PCR-Tests wurden in der vergangenen Woche durchgeführt. Das teilte der Verband Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM) am Dienstag mit. Jeder dritte Test war positiv – die Positivrate steigt demnach weiter an. Bundesweit sind die Labore mit 95 Prozent nahezu ausgelastet.
Welche konkreten Maßnahmen müssen nach der MPK auf Bundesebene umgesetzt werden?
Als Konsequenz aus der Ministerpräsidentenkonferenz müssen eine Reihe von Verordnungen geändert werden. Alle Änderungen zielen darauf ab, dass das Gesundheitsministerium Mitte Februar mit rund 400.000 Neuinfektionen pro Tag rechnet und durch die vielen Personalausfälle auch das öffentliche Leben vom Nahverkehr bis zur Belieferung von Supermärkten bundesweit unter Druck kommen wird.
Die Angestellten in der kritischen Infrastruktur wie beispielsweise in Kliniken sollen sich künftig nach einer Quarantäne auch mit Schnelltests freitesten können. Die Neuregelung soll auch dafür sorgen, dass der Betrieb im Gesundheitswesen aufrechterhalten werden kann. Dafür muss die sogenannte Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung angepasst werden. Die geplante Neuregelung, PCR-Tests künftig nur noch einer ausgewählten Gruppe zur Verfügung zu stellen, ist Gegenstand der Testverordnung.
Eine weitere Verordnung mit Bandwurmnamen – die Kontaktpersonen-Management-Verordnung – soll ebenfalls auf die explodierenden Omikron-Zahlen vorbereiten: Die Gesundheitsämter werden künftig die Kontaktnachverfolgung auf den Schutz von Kranken und Pflegebedürftigen ausrichten.
Werden sich künftig alle auf die Schnelltests verlassen müssen?
In vielen Bereichen wird das so sein. Aber die Kapazität von 2,4 Millionen PCR-Tests pro Woche soll hochgefahren werden. Zudem ist der Bund dabei, sogenannte Poc-Nat-Tests zu beschaffen, von denen künftig eine Million pro Woche zur Verfügung stehen sollen. Sie sollen zehnmal präziser sein als einfache Schnelltests.
Ist der Schnelltest ein anerkannter Nachweis für eine Infektion?
Bisher noch nicht. Auch diese Regelung muss angepasst werden. Schließlich muss ein Schnelltest am Ende auch als Genesenennachweis gelten, wenn die Infizierten keinen PCR-Test mehr bekommen können. Wahrscheinlich ist zudem, dass bei einem positiven Selbsttest ein zweiter Antigentest im Testzentrum gemacht werden muss.
Wie werden die Inzidenzen künftig berechnet?
Aktuell arbeitet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gemeinsam mit dem RKI an einem angepassten Verfahren. Testzentren müssen positive Antigentests weiterleiten. „In die Statistiken des RKI fließen bisher nur die Fälle ein, die (auch) ein positives PCR-Testergebnis hatten“, teilte das RKI auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) aber mit.
„Ob und in welcher Form Antigentests künftig in die Statistiken einfließen werden, wird gegenwärtig geprüft.“ Heißt: Es ist möglich, dass künftig Antigentestergebnisse die Inzidenz mitbestimmen. Jedoch ergeben sie eine völlig andere Datengrundlage als die bisherigen PCR-Tests.