Wirbel um Genesenenstatus: Erneute RKI-Anpassung löst Kritik aus

FDP-Vize Wolfgang Kubicki kritisiert die RKI-Anpassung des Genesenenstatus.

FDP-Vize Wolfgang Kubicki kritisiert die RKI-Anpassung des Genesenenstatus.

Berlin. Die erneute Anpassung der Regel zum Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) sorgt für Kritik. „Die derzeitige Regelung ist nicht verfassungskonform“, sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Der Weg zu einer rechtssicheren und wirksamen Änderung des Genesenenstatus führt daher zwingend über den Deutschen Bundestag.“

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Kubicki: „Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz“

Kubicki führte die „deutlichen Hinweise“ des Bundesverfassungsgerichts an. „Hinzu kommen die noch deutlicheren Entscheidungen verschiedener Verwaltungsgerichte und das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes“, so der FDP-Politiker.

Wie am Dienstag bekannt wurde, hat das RKI seine Vorgaben zum Genesenenstatus kürzlich konkretisiert. Für Geimpfte gilt das Genesenenzertifikat für sechs Monate, für Ungeimpfte nur für drei Monate. Nicht geimpfte Menschen, die bereits mit Delta infiziert waren, könnten sich demnach leichter mit Omikron infizieren als geimpfte Menschen, heißt es.

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Bereits im Januar hatte eine Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate Kritik ausgelöst – die Politik hatte das RKI und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erst kurz davor ermächtigt. Von einem Tag auf den anderen fielen Millionen genesene Personen aus der 2G-Regel raus und konnten zum Beispiel die Gastronomie nicht mehr besuchen.

Kubicki kritisierte: „Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz, warum Deutschland als einziges Land in der Europäischen Union diese Verkürzung eingeführt hat. Daher sollte das Robert Koch-Institut die ursprüngliche Geltungsdauer von sechs Monaten umgehend wiederherstellen und die Entscheidung denen überlassen, die in unserem Rechtsstaat dazu berufen sind.“

Apotheken beklagen sich über Umsetzung

Für die Apotheken ist diese Anpassung schwer umsetzbar. Wie die „Pharmazeutische Zeitung“ berichtet, kann bei der Ausstellung der Genesenenzertifikate nicht zwischen Geimpften und Ungeimpften unterschieden werden. Alle von Corona Genesenen erhalten demnach ein Zertifikat, das mit einer Gültigkeit von 180 Tagen angelegt ist. Die jeweilige Gültigkeit der Zertifikate müsse „im Rahmen anlassbezogener Kontrollen“ überprüft werden.

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Auch bei den Beratungen von Bund und Ländern am Mittwoch soll die Debatte um den Genesenenstatus Thema sein. Laut Beschlussvorlage sollen die Festlegungen zum Impf- und Genesenenstatus nicht mehr das Paul-Ehrlich- und das Robert Koch-Institut allein treffen können.

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