Sorge vor „Schauprozess“: Gil Ofarims neue Anwälte belasten Leipziger Richter
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Der Angeklagte: Gil Ofarim beim WDR-Talk „Kölner Treff“.
© Quelle: LUMMA-FOTO via www.imago-images.de
München. Am 31. März erhob die Leipziger Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Musiker Gil Ofarim. Der 39-Jährige hatte in einem Instagram-Video einen Mitarbeiter des Westin-Hotels beschuldigt, ihn beim Check-in antisemitisch beleidigt zu haben. Die ganze Stadt geriet in Aufruhr. Vor dem Westin wurde demonstriert.
Nach den Ermittlungen stand aber plötzlich eine andere Frage im Raum: Hat Gil Ofarim sich Teile des Vorfalls nur ausgedacht?
Für Ofarim haben nun offenbar zwei renommierte Münchner Anwälte übernommen: Alexander Stevens und Alexander Betz. Ersterer vertrat bereits die Schauspielerin Jany Tempel in ihrer Nebenklage gegen den inzwischen verstorbenen Regisseur Dieter Wedel. Nun kritisiert dieser den Ofarim-Prozess, bevor der überhaupt begonnen hat – „wegen dem Umgang der Leipziger Justiz mit dem sensiblen Fall“ bestünden „erhebliche Zweifel an deren Unparteilichkeit“, so Stevens gegenüber der „Bild“-Zeitung, die zuerst berichtet hatte.
Es drohe ein „Schauprozess“
Stevens berichtet von einem „Vorgespräch“ mit dem Richter. In diesem habe der Richter bekundet, er könne sich „den von Herrn Ofarim behaupteten Geschehensablauf schwer vorstellen“. Schließlich gebe es in Leipzig „bekanntermaßen kein erhebliches Problem mit Antisemitismus“.
Aufgrund dieser Aussagen lehnt nun die Verteidigung den Richter wegen Befangenheit ab. Auch die vom Gericht gewählte große Strafkammer sei laut Stevens der falsche Ort, um den Fall zu verhandeln. Diese sei für „brutale Raub- oder Vergewaltigungstaten“ da. So aber drohe ein „Schauprozess“. Wann und ob der Prozess beginnen soll, steht indes noch nicht fest.