Kaum Privatvermögen: Wer zahlt Prinz Andrews Gerichtskosten im Missbrauchsprozess?
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Der britische Prinz Andrew.
© Quelle: imago images/impress picture
London. Der britische Prinz Andrew ist mit seinem Versuch, eine US-Klage wegen Missbrauchsvorwürfen zu stoppen, gescheitert. Ein Gericht in New York wies Einwände von Andrews Anwälten zurück, heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Die Anwälte des zweitältesten Sohns der Queen hatten gehofft, die Klage noch im Keim ersticken zu können und sich auf einen Vergleich bezogen, den Klägerin Virginia Giuffre im Jahr 2009 mit US-Multimillionär Jeffrey Epstein geschlossen hatte.
Mit der Aberkennung seiner militärischen Titel am Donnerstag teilte der Palast auch mit, dass Prinz Andrew nun wahrscheinlichen einen Prozess als „privater Bürger“ angehen müsste. Das bedeutet, dass er keine offiziellen Mittel der Krone dafür erhalte – und der Prozess könnte teuer werden: Laut „Daily Mail“ könnten sich seine Gerichtskosten (unter anderem Anwaltskosten) auf bis zu 6 Millionen US-Dollar belaufen. Geld, das Andrew nicht besitzt, berichtet die Zeitung.
Prinz Andrew bekommt keine öffentlichen Mittel
Wie Andrew selbst einmal betonte, bezieht er seit vielen Jahren keine öffentlichen Gelder mehr. Einzig die offiziellen Reisen als britischer Sonderbeauftragter für Handel und Investitionen und den Sicherheitsdienst hätte der Steuerzahler getragen. Ansonsten lebte er von Geldern seiner Mutter Königin Elizabeth II., persönlichen Investitionen, Vermächtnissen von Familienmitgliedern wie der verstorbenen Königinmutter sowie seiner Marinerente, heißt es laut der britischen Zeitung.
Der Prinz lebt zwar in einer Villa mit 30 Zimmern nahe Schloss Windsor, diese ist aber nicht sein Eigentum, sondern im Besitz der britischen Krone. Andrew hat einen 100-jährigen Pachtvertrag abgeschlossen.
Wie viel Geld bleibt vom Verkauf seines Skichalet?
Noch gehört ihm ein Skichalet im Wert von 18 Millionen Pfund, das er gemeinsam mit seiner Ex-Frau Sarah Ferguson vor etwa fünf Jahren gekauft hatte. Das Haus in den Schweizer Alpen muss er allerdings wieder abgeben, da er und seine Ex-Frau die zweite Rate in Höhe von 5 Millionen Pfund nicht zahlen konnten, schreibt „Daily Mail“. Zwar hätten sie ihre Schulden bei der Verkäuferin, die vor Gericht zog, im November 2021 beglichen, ein erneuter Verkauf sei aber schon im Gange. Wie viel Geld ihm nach Abzug aller Ausgaben aus dem Wiederverkauf des Hauses noch bleibt, ist unklar.
Britische Medien vermuteten bereits, dass die Queen ihrem Sohn zuletzt für die Anwaltskosten finanziell unter die Arme gegriffen hat. Fraglich ist, ob sie das auch im Falle eines Prozesses tun wird. Offizielle Gelder der Krone wird es jedenfalls nicht geben.
Vergleich gilt als unwahrscheinlich
Die Einigung auf einen Vergleich mit der Klägerin Virginia Giuffre gilt als unwahrscheinlich, sind sich Royal-Experten einig, da dieser einem Schuldeingeständnis gleichkäme und wohlmöglich noch teuer als die Gerichtskosten werden könnte.
Andrew soll Giuffre als Minderjährige sexuell missbraucht haben
Virginia Giuffre wirft dem heute 61-jährigen Andrew vor, sie durch Vermittlung Epsteins mehrfach missbraucht zu haben. Sie gibt an, zuvor Opfer eines von dem Multimillionär und seiner Ex-Partnerin Ghislaine Maxwell aufgebauten Missbrauchsrings geworden zu sein. Maxwell war erst vor Kurzem von einem Gericht in einem Strafverfahren in mehreren Punkten schuldig gesprochen worden und muss mit einer langen Haftstrafe rechnen. Prinz Andrew hatte die Vorwürfe gegen ihn stets bestritten.
RND/nis mit dpa