Streit ums Schloss Marienburg: Gericht weist Klage von Ernst August Prinz von Hannover ab
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Das Schloss Marienburg südlich von Hannover.
© Quelle: Moritz Frankenberg/dpa
Hannover. Im Streit um die Marienburg bei Hannover herrscht nun Klarheit: Die zuständige Zivilkammer wies die Klage am Freitag ab. Das Oberhaupt der Welfen, Ernst August Prinz von Hannover, hatte die Marienburg von seinem Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover zurückgefordert. Kurz vor der mündlichen Verhandlung zog der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco die Klage zurück, die Forderungen hatte er an die Salzburger EAH BetreibungsgmbH verkauft. Deren Klage wurde nun verhandelt.
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Ernst August Prinz von Hannover (links) und sein Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover.
© Quelle: Archiv/Montage
Neben dem Schloss verlangte der 68-jährige Welfenprinz auch die Rückübereignung des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg und des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover. Er stützte seinen Anspruch auf den Widerruf einer Schenkung infolge „groben Undanks“, ungerechtfertigte Bereicherung und den Wegfall der Geschäftsgrundlage. Sein Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover (38) sagte dagegen, im Verhandlungsverlauf habe sich gezeigt, „dass die Klageschrift keine rechtliche Grundlage hat“.
Familienstreit um die Zukunft des Schlosses
Die Auseinandersetzung war weit mehr als ein Familienzwist - es ging um die Zukunft des Schlosses Marienburg. 2019 war die Familie in die Schlagzeilen geraten, weil Ernst August junior das marode Schloss für einen Euro an die öffentliche Hand verkaufen wollte – gegen den Willen seines Vaters. Doch nach dem Einspruch des 68-Jährigen scheiterte der mit der niedersächsischen Landesregierung ausgehandelte Deal. Schloss und Inventar kamen in eine Stiftung.
Ernst August junior betonte, die mit dem Land gefundene Stiftungslösung sei „rechtssicher“: „Die Stiftung selbst kann sich auch weiterhin mit aller Kraft darauf konzentrieren, den langfristigen Erhalt der Marienburg als zentrales Kulturdenkmal Niedersachsens abzusichern, das für alle öffentlich zugänglich bleibt.“
RND/nis mit dpa