Corona-Gipfel: Beschlüsse von Bund und Ländern wirken sich auch aufs Reisen aus

Die Strandbar Sansibar auf der Nordseeinsel Sylt (Schleswig-Holstein) gehört zu den berühmtesten Restaurants in Deutschland. Auch hier gilt künftig die 2G-plus-Regelung.

Die Strandbar Sansibar auf der Nordseeinsel Sylt (Schleswig-Holstein) gehört zu den berühmtesten Restaurants in Deutschland. Auch hier gilt künftig die 2G-plus-Regelung.

Rund zwei Wochen nach dem letzten Corona-Gipfel sind Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten heute erneut zusammengekommen, um bei den Maßnahmen gegen die sich schnell verbreitende Omikron-Variante nachzujustieren. Einige der neuen Regelungen haben auch Auswirkungen auf Reisende.

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2G-plus-Regelung in der Gastronomie

So ist der Zutritt zu Restaurants, Cafés, Bars und anderen Gastronomien weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt – und laut Beschluss künftig bundesweit und inzidenzunabhängig zusätzlich nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischimpfung ab dem Tag der Booster-Impfung möglich. Wann die 2G-plus-Regelung in der Gastronomie genau in Kraft treten soll, ist noch nicht bekannt.

Der Zugang zu Veranstaltungen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, sowie zum Einzelhandel – außer Geschäfte des täglichen Bedarfs – bleibt weiterhin Geimpften und Genesenen vorbehalten. Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sowie Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der 2G-Regel ausgenommen. Clubs und Diskotheken bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

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Urlaub trotz Kontakt mit infizierter Person?

Änderungen gibt es auch bei den Quarantäneregeln. Wer um seinen Urlaub bangt, weil er Kontakt zu einer infizierten Person hatte, kann sich künftig schneller freitesten. Während sich Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Variante infizierten Person bislang 14 Tage lang in Quarantäne begeben müssen, kann die Selbstisolation künftig durch einen PCR- oder einen Antigenschnelltest bereits nach sieben Tagen beendet werden.

Wer eine Booster-Impfung erhalten hat, ist von der Quarantänepflicht sogar ganz ausgenommen. Das Gleiche gilt für Menschen, die gerade erst geimpft wurden oder erkrankt waren. Auch für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder in Betreuungseinrichtungen gelten neue Regelungen. Sie können die Quarantäne schon nach fünf Tagen durch einen negativen PCR- oder einen Antigenschnelltest beenden, da sie sich in den Einrichtungen regelmäßig testen lassen müssen. Das lässt die Chancen auf einen Familienurlaub trotz Kontakt zu einer infizierten Person steigen.

Private Treffen auch für Geimpfte nur eingeschränkt möglich

Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur eingeschränkt möglich. Auch geimpfte und genesene Reisende dürfen in ihrem Urlaub nur in einer maximal zehn Personen umfassenden Gruppe zusammenkommen. Für nicht Geimpfte und nicht Genesene gelten weiterhin strengere Regeln. Die Angehörigen eines Haushalts dürfen sich mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.

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Bei solchen privaten Treffen und in geschlossenen Räumen soll künftig eine FFP2-Maske getragen werden. Auch beim Einkaufen und bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel wird das Tragen einer FFP2-Maske dringend empfohlen.

RND/jaf

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