Corona-Einschränkungen

Einreiseregeln bis Ende Mai verlängert: Was für Urlaubsrückkehrer gilt

Bei überlangen Wartezeiten an Flughafen- Sicherheitskontrollen haben Passagiere unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz.

Kontrolle eines Passagiers am Flughafen Frankfurt am Main.

Berlin . Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, die Einreiseverordnung bis 31. Mai zu verlängern - sie wäre sonst heute, Donnerstag, ausgelaufen.

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3G-Regel für die Einreise bleibt

Damit bleibt es dabei, dass alle ab zwölf Jahren bei Einreise über einen 3G-Nachweis als geimpft, genesen oder getestet verfügen müssen. Die Verordnung gilt bis vorerst Ende Mai.

Auch wenn die aktuelle Omikron-Virusvariante weniger schwere Krankheitsverläufe zur Folge habe, sei bei einer weltweit weiterhin dynamischen epidemischen Situation die Ausbreitung neuer Varianten mit stärker krankmachenden Eigenschaften nicht unwahrscheinlich, erläuterte das Gesundheitsministerium in der Verordnung.

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Keine SMS mehr bei der Einreise nach Deutschland

Ab Freitag entfällt aber die Informations-SMS zu Corona-Bestimmungen in Deutschland, die Mobilfunkbetreiber Einreisenden auf das Handy schicken mussten. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und ausreichend alternativen Informationsquellen sei dies entbehrlich. Das Versenden verursache bei den Netzbetreibern hohe monatliche Kosten bei geringer nachgewiesener Nutzung - alleine rund 400.000 Euro für SMS an Einreisende mit ausländischen Mobilfunkbetreibern.

Die Verordnung sieht darüber hinaus für Rückkehrer aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten weiterhin Quarantänepflichten vor - auch wenn diese de facto derzeit nicht anzuwenden seien. Denn aktuell wird laut der entsprechenden Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) kein Land von der Bundesregierung als ein solches Gebiet eingestuft. Die Regelungen bleiben aber bestehen, da nicht gänzlich ausgeschlossen werden könne, dass sie erforderlich werden.

RND/dpa

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