Auswertung von Flightright

Entschädigung bei Flugausfällen: Easyjet und Eurowings zahlen – Lufthansa verschleppt

Lufthansa-Maschinen parken am Flughafen von Frankfurt am Main am Rande des Vorfeldes.

Flightright-Chef Jan-Frederik Arnold kritisiert die Lufthansa für ihren Umgang mit Kundinnen und Kunden.

Deutschlands Flugjahr war katastrophal – zumindest für viele Passagierinnen und Passagiere. Tausende gestrichene Flüge, Verspätungen, stundenlanges Warten an der Sicherheitskontrolle und verschwundene Koffer prägten das Reisejahr. Nur in Norwegen und den Niederlanden sind europaweit mehr Flüge ausgefallen als hierzulande.

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Verbraucherschutzorganisationen haben bereits mit der Aufarbeitung begonnen. Flightright beispielsweise kümmert sich um Fluggäste, denen wegen verspäteter, abgesagter oder ausgefallener Flüge Entschädigungen zustehen. Waren bisher vor allem Billig-Airlines dafür bekannt, Entschädigungszahlungen hinauszuzögern und Kundinnen und Kunden mürbe zu machen, sticht 2022 erstmals eine andere Airline hervor: Lufthansa.

Flightright-Chef: „Lufthansa ist einer der großen Zahlungsverweigerer“

„Früher gab es ein klares Bild: Billigflieger versuchten, Forderungen abzuwehren, Premium-Airlines verhielten sich ordnungsgemäßer. Das ist nicht mehr so“, sagt Flightright-Chef Jan-Frederik Arnold der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Positiv aufgefallen sind demnach Easyjet sowie die Lufthansa-Tochter Eurowings, während der Mutterkonzern abfällt: „Lufthansa ist dagegen einer der großen Zahlungsverweigerer.“

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Flightright-Chef Jan-Frederik Arnold fordert besseren Verbraucherschutz im Flugverkehr.

Flightright-Chef Jan-Frederik Arnold fordert besseren Verbraucherschutz im Flugverkehr.

Laut Arnold würden nicht nur Fluggäste, sondern auch Anwälte immer wieder ins Leere laufen. „Auch gegenüber Flightright und in Gerichtsprozessen nutzt Lufthansa jede erdenkliche juristische Möglichkeit, sich der Zahlung durch Airline-interne Streiks bedingter oder generell erfolgversprechender Ansprüche zu entziehen.“ Außerdem auffällig bei der Lufthansa: Entschädigungen nach EU-Fluggastverordnung fallen nur an, wenn Flüge weniger als 14 Tage im Voraus storniert werden – die Lufthansa habe zahlreiche Flüge genau 15 Tage vor Abflug storniert.

Fast jeder 25. Flug in Deutschland wurde 2022 gestrichen

Flightright hingegen hat vom Flugchaos profitiert: Doppelt so viele Menschen wie im Vorkrisenjahr 2019 wendeten sich an das Portal, um ihre Rechte gegenüber Airlines geltend zu machen. „Die Zahl der Verspätungen und Ausfälle ist stärker gestiegen als die Zahl der Passagiere“, sagte Arnold der „FAZ“. Im Sommer wurden 44 Prozent mehr Flüge storniert als im Vor-Corona-Jahr 2019, insgesamt wurden 1,85 Prozent aller geplanten Flüge in diesem Jahr gestrichen.

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Damit geht es um viel Geld: Bei Flugausfällen, Stornierungen innerhalb 14 Tage vor Abflug oder Verspätungen von mindestens drei Stunden am Zielort bekommen Flugpassagierinnen und Flugpassagiere, die einen Flug mit Start oder Landung in der EU gebucht haben, eine Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Flugreise: Bei Kurzstrecken bis 1500 Kilometer gibt es 250 Euro, bei Mittelstreckenflügen 400 Euro und bei Reisen von mehr als 3500 Kilometern 600 Euro. Arnold spricht davon, dass alleine Flightright einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag an Entschädigungszahlungen durchsetze.

Flightright wünscht sich besseren Verbraucherschutz im Flugverkehr

Viel Ärger gebe es auch nach wie vor mit Drittanbietern von Flugreisen. Wer bei Reiseagenturen wie Expedia, Kiwi oder Flugladen buche, muss befürchten, dass sich Airline und Agentur gegenseitig für die Auszahlung der Entschädigung verantwortlich machen. Nach EU-Recht sind allerdings auch hier Airlines in der Pflicht.

Auch wenn Arnold für 2023 mit einer Normalisierung des Flugverkehrs rechnet, wünscht er sich Nachjustierungen beim Verbraucherschutz. Er fordert, dass Stornierungen nicht erst 14 Tage vor Abflug, sondern acht Wochen davor erfolgen müssten. Würden Airlines früher stornieren, hätten Reisende die Chance, sich einen günstigen Ersatzflug zu buchen. Zudem sollten Fluggesellschaften binnen sechs Wochen auf Forderungen reagieren müssen – sonst würde die Möglichkeit verfallen, sich auf außergewöhnliche Umstände zu berufen, durch die Airlines von den Zahlungen entbunden werden. Ein weiterer Wunsch von Arnold: Die Höhe der Entschädigungszahlungen müsse angepasst werden.

RND/msk

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