Niedrigwasser führt zu Absagen von Flusskreuzfahrten
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Immer wieder müssen Flusskreuzfahrten wegen Niedrigwasser auf dem Rhein abgesagt werden. So gefüllt wie auf diesem Archivbild ist der Fluss im Jahr 2022 nicht.
© Quelle: imago images/Jochen Tack
Ob Rhein, Weser, Donau oder Spree: Die Pegelstände vieler Flüsse sind in diesem Jahr extrem tief. Das Niedrigwasser beeinflusst neben der Binnenschifffahrt und den Fähren auch die Flusskreuzfahrt. Routenanpassungen und erste Reiseabsagen sind die Folge – ohne Regen drohen weitere Streichungen.
Nicko Cruises hat mit der angespannten Wassersituation zu kämpfen. Da sich die Pegelstände auf dem Rhein in den letzten Tagen weiter verschlechtert hätten, sei die Reederei in Einzelfällen gezwungen, Reisen abzusagen. In den vergangenen Wochen mussten sechs Routen auf Rhein und Donau gestrichen werden. Andere Kreuzfahrten wären aber mit ein paar Anpassungen im Fahrplan trotz des niedrigen Wasserstandes möglich gewesen, heißt es auf Anfrage des RedaktionsNetzwerkes Deutschland (RND).
Bisher seien die Reisenden in der Regel mit den alternativen Fahrplänen und der Umorganisation dennoch zufrieden gewesen. Sollten sie mit der angepassten Reise nicht einverstanden sein, erstatte die Reederei den Reisepreis, so eine Sprecherin.
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Riesige Sandbänke sind am Mäuseturm bei Bingen im Rhein sichtbar geworden. Die Pegelstände auf dem Rhein haben nach wochenlanger Trockenheit teils historische Tiefststände erreicht. Sinken die Pegel weiter, droht die Schifffahrt zum Erliegen zu kommen.
© Quelle: picture alliance/dpa
Auch Phoenix-Reisen musste den Fahrplan auf beiden Flüssen anpassen. „Wir haben wie alle Mitbewerber auch Schiffe auf Rhein und Donau zum Teil umrouten beziehungsweise Einschiffungshäfen verlegen müssen“, antwortet Phoenix-Reisen einer Anfrage des RND. „Bis dato wurden keine Flusskreuzfahrten komplett abgesagt.“
Die Reederei weist darauf hin, dass andere Flüsse aus dem Programm nicht betroffen sind. Die Situation sei auf den Flüssen sehr unterschiedlich, häufig würden schon Zentimeter über die Möglichkeit zur Passage eines bestimmten Streckenabschnittes entscheiden. Man würde alles tun, damit Kreuzfahrten wie geplant stattfinden. Eventuelle Routen- oder Schiffsänderungen könnten sich auch sehr kurzfristig ergeben. Reisende würden so früh wie möglich darüber informiert.
A-Rosa Flussschiff Anpassungen der Reiserouten möglich
Ähnlich klingt es bei A-Rosa Flussschiff: „Grundsätzlich ist auch bei geringerem Wasserstand eine Kreuzfahrt möglich. Wir befinden uns im ständigen Austausch mit den Hafenbehörden und den jeweiligen Wasserwirtschaftsämtern entlang der Reiserouten. Hierbei prüfen wir tagesaktuell die entsprechenden Bedingungen für jeden Reiseabschnitt zwischen den einzelnen Häfen und somit die sichere Durchführung dieser Reise.“ Allerdings waren zuletzt einzelne Reisen auf dem südlichen Rhein sowie auf der Donau von kurzfristigen Änderungen betroffen, so die Reederei gegenüber dem RND. Absagen gebe es bislang aber keine. Aufgrund aktueller Prognosen rechne A-Rosa mit steigenden Pegelständen und einer verbesserten Schiffbarkeit beider Flüsse.
Rekord-Niedrigwasser bedroht Industrie und Energieversorgung in Deutschland
Vor allem den Süden Deutschlands trifft das Niedrigwasser, weil Rohstoffe nur bedingt dorthin befördert werden können.
© Quelle: dpa
Auch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erwartet auf dem Rhein für die nächsten Tage eine kleine Welle mit leicht steigenden Flusspegelständen – eine grundlegende Trendwende scheint es nicht zu geben, berichtet die Tagesschau. Eine kleine Welle kündige sich vom Oberrhein an, sodass am Mittelrhein und am Niederrhein die Wasserstände in den kommenden Tagen leicht ansteigen.
Niedrigwasser bei Flusskreuzfahrt: Welche Rechte haben Reisende
Doch welche Rechte haben Reisende bei veränderten oder gar gestrichenen Routen? Wird die Schiffsfahrt annulliert, stehen Betroffenen anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt ohne Aufpreis zu. Alternativ haben sie auch ein Anrecht auf Erstattung des Fahrpreises zum frühestmöglichen Zeitpunkt, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Werden bestimmte Stopps oder Ausflüge unterwegs ersatzlos gestrichen, kann der Reisepreis anteilig gemindert werden. Laut dem Adac besteht in dem Fall eine Reisepreisminderung von 15 bis 50 Prozent des Tagesreisepreises.
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RND/bv