Klimaproteste an Flughäfen: Diese Rechte haben Reisende
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Reisende an einem Flughafen – welche Rechte haben sie im Falle einer Blockade?
© Quelle: Tobias Hase/dpa-tmn
Die Aktivistinnen und Aktivisten der Gruppe Letzte Generation hatten Anfang November angekündigt, Flughäfen in Deutschland blockieren zu wollen. Am 24. November machten sie ihre Ankündigung am Flughafen BER zum ersten Mal wahr. Am Donnerstagmorgen blockierte die Gruppe nun den Münchner Flughafen, außerdem konnten Demonstrierende erneut auf das Gelände des BER gelangen.
Klimaprotest am Münchner Flughafen
Nach Angaben des Airports blockierten Aktivistinnen und Aktivisten eine der beiden Start- und Landebahnen des Flughafens München. Wie ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, hatten sich mehrere Personen am Rollfeld im Norden des Flughafens festgeklebt.
Die Aktion wurde allerdings bereits nach kurzer Zeit beendet. „Die sind sehr schnell von der Bundespolizei wieder entfernt worden“, so der Sprecher weiter. Auch weil die zweite Start- und Landebahn des Flughafens durchgehend in Betrieb war, habe es keine Annullierungen von Flügen und nur geringfügige Verspätungen gegeben. Die Aktivisten seien festgenommen worden.
Flughafen BER stellt Flugbetrieb ein
Am 24. November klebten sich einige der Aktivistinnen und Aktivisten auf dem Boden des Flughafens BER fest, andere fuhren mit Fahrrädern über das Gelände. Der Hauptstadtflughafen musste den Flugbetrieb aufgrund der Aktion zeitweise einstellen.
Die Aktivisten der Gruppe Letzte Generation waren offenbar an zwei Stellen auf das Flughafengelände gekommen, sowohl auf der Nord- als auch auf der Südseite. Die Aktivisten streamten die Aktion live bei Twitter.
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Am Donnerstag versuchten Klima-Demonstranten erneut, den Betrieb am Berliner Flughafen zu stören. Allerdings gelang es der Bundespolizei, die Aktivistinnen und Aktivisten vom Rollfeld zu entfernen, ohne dass der Flugbetrieb gestört wurde.
Die Polizei ist auf Protestaktionen dieser Art derzeit vorbereitet. Doch was ist mit Reisenden? Welche Rechte haben diese, falls sie ihren Flug wegen einer Blockade verpassen? Ein Flug kurzfristig ausfällt oder verspätet abhebt?
Flughafen blockiert: Haben Reisende Anspruch auf Entschädigung?
Anspruch auf Entschädigung haben Reisende nach Angaben von Airhelp nicht. „Bei möglichen Blockadeaktionen werden viele Reisende aus Deutschland zwar ihren gebuchten Flug nicht wie geplant antreten können, da jedoch Probleme durch solche Aktionen nicht seitens der Airline verschuldet sind, sind Passagiere nicht entschädigungsberechtigt“, sagt Fluggastrechteexperte Julián Navas.
Ist die Airline selbst für einen Flugausfall oder eine Verspätung von mehr als drei Stunden verantwortlich, haben Reisende nach EU-Fluggastrecht Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Voraussetzung ist allerdings, dass der Flug weniger als 14 Tage vor Reisebeginn annulliert wird. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Bei einer Kurzstrecke (bis 1500 Kilometer) erhalten Reisende 250 Euro, bei einer Mittelstrecke (1500 bis 3000 Kilometer) gibt es 400 Euro pro Person und bei einer Langstrecke über 3500 Kilometer 600 Euro.
Das steht Passagieren im Fall von Verspätungen zu
Wird der Flugablauf im Flughafen gestört, haben Passagierinnen und Passagiere nach Angaben des Portals ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Dabei müsse die Umbuchung auf einen anderen Flug von der Airline selbst durchgeführt werden. Ab einer Verspätung von fünf Stunden sei die Fluggesellschaft zudem verpflichtet, Reisenden den Ticketpreis zu erstatten.
Kostenlose Mahlzeiten und Getränke erhalten Fluggäste bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 1500 Kilometern, so das Portal weiter. Zudem müssten zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.
RND/jaf