Alle Standorte betroffen

Streik bei der Lufthansa: Das müssen Reisende am Mittwoch beachten

Eine Mitarbeiterin der Lufthansa sitzt am Check-in im Flughafen Münster-Osnabrück.

Eine Mitarbeiterin der Lufthansa sitzt am Check-in im Flughafen Münster-Osnabrück.

Personalmangel und ein hoher Krankenstand sorgen an deutschen Flughäfen seit Wochen für Chaos. Am Mittwoch könnte die Lage allerdings besonders brenzlich werden: Die Gewerkschaft Verdi hat das Lufthansa-Bodenpersonal für diesen Tag zu einem eintägigen Warnstreik aufgerufen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Aufruf richtet sich an die insgesamt 20.000 Beschäftigten der Lufthansa AG Boden, Lufthansa Technik, von Lufthansa Cargo sowie anderen Töchtern des Konzerns. Zum Bodenpersonal gehören unter anderem Techniker und Logistiker, ohne deren Dienstleistungen die Flugzeuge nicht abheben können.

Lufthansa-Streik am Mittwoch: Diese Rechte gelten für Flugreisende

Die Gewerkschaft Verdi ruft das Bodenpersonal der Lufthansa am Mittwoch zu einem eintägigen Streik auf.

Wann und wo wird gestreikt?

Die Warnstreiks sollen am frühen Mittwochmorgen, 27. Juli, um 3.45 Uhr beginnen und bis Donnerstag, 28. Juli, um 6 Uhr früh andauern. Betroffen sind alle Lufthansa-Standorte: also Frankfurt am Main, Düsseldorf, Hamburg, München, Berlin, Bremen, Hannover, Stuttgart und Köln.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Zum Streik aufgerufen ist am Mittwoch nur das Lufthansa-Personal. Ein Streik der Pilotinnen und Piloten könnte allerdings schon bald schon folgen – dieser könnte sich über mehr als nur einen Tag ziehen und noch größere Auswirkungen auf Reisende haben. Aber auch am Mittwoch müssen sich Urlauberinnen und Urlauber bei Flugreisen auf Einschränkungen einstellen.

Müssen Reisende mit langen Wartezeiten rechnen?

Nicht nur wegen des Streiks, sondern auch wegen der ohnehin angespannten Personalsituation bei Airlines und Dienstleistern sollten Reisende am Mittwoch viel Zeit einplanen. Aktuell kommt es an vielen deutschen Flughäfen zu langen Wartezeiten beim Check-in sowie den Sicherheitskontrollen.

Besonders betroffen von langen Wartezeiten sind Urlauberinnen und Urlauber, deren Flug zu den Stoßzeiten in den Morgen- oder Abendstunden geht. Damit der Flug rechtzeitig erreicht wird, rät unter anderem der Flughafen Frankfurt Reisenden dazu, mindestens zweieinhalb Stunden vor Abflug am Airport zu sein.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Welche Rechte haben Reisende bei Verspätungen und Flugausfällen?

Bei Annullierungen und Verspätungen von Flügen von mehr als drei Stunden sind Airlines auch bei Streiks in der Pflicht, die betroffenen Passagierinnen und Passagiere auf anderen Wegen an deren Ziel zu bringen. Bei Inlandsflügen können Flugreisende beispielsweise auf Bus und Bahn umgebucht werden.

In diesem Fall sollten Urlauberinnen und Urlauber ihre Zugfahrkarte besser nicht auf eigene Faust kaufen, sondern die Airline den Umtausch abwickeln lassen. Ist die Bahnfahrt teurer als der Flug, laufen Reisende so nicht Gefahr, auf dem Differenzbetrag sitzen zu bleiben.

Wer nicht mit Bus und Bahn fahren will oder kann, weil das Reiseziel zu weit entfernt ist, kann sich selbstverständlich auch auf einen anderen Flug umbuchen lassen. Auch hier gilt: besser direkt an die Airline wenden und die Buchung nicht selbst in die Hand nehmen.

Das gilt für Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Laut der Verbraucherzentrale können Reisende bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden den Reisepreis mindern. Dazu sollte man die Verspätung dem Reiseveranstalter umgehend melden.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Unter bestimmten Umständen ist auch eine Stornierung der Reise denkbar - etwa, wenn sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich verkürzt.

Personalmangel: Wer rettet unseren Urlaub?

Lange Schlangen am Flughafen, vermisste Koffer und gestrichene Flüge: Die Urlaubssaison beginnt in diesem Jahr im Chaos. Wie lässt sich das Problem lösen?

Haben Reisende Anspruch auf Entschädigung?

Im Fall von streikbedingten Verspätungen oder Flugstreichungen dürfen Reisende nicht immer auf Entschädigungszahlungen hoffen. Bei dem angekündigten Warnstreik des Lufthansa-Bodenpersonals am Mittwoch gibt es für betroffene Reisende allerdings gute Nachrichten: Bei einem Streik des eigenen Personals können sich Airlines nicht auf sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ berufen, die sich von Entschädigungszahlungen befreien.

Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Länge der Flugstrecke ab:

  • Kurzstrecke bis 1500 Kilometer: 250 Euro pro Person
  • Mittelstrecke 1500 bis 3500 Kilometer: 400 Euro pro Person
  • Langstrecke über 3500 Kilometer: 600 Euro pro Person

Das entsprechende Formular stellt die Lufthansa auf ihrer Website bereit. Ansonsten können Reisende beispielsweise auch das Musterschreiben des ADAC nutzen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Laden Sie sich jetzt hier kostenfrei unsere neue RND-App für Android und iOS herunter

RND/jaf

Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken