Private Haftpflichtversicherung ist in Italien für Skifahrer ein Muss
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Wintersportlerinnen und sportler sollten eine private Haftpflichtversicherung haben. In Italien ist die sogar Pflicht.
© Quelle: Angelika Warmuth/dpa
Wer den Winterurlaub in diesem Jahr in Italien verbringt, sollte eine private Haftpflichtversicherung (PHV) im Gepäck haben. Darauf weist das Vergleichsportal „Check24″ hin. Denn Skifahren birgt ein hohes Unfallrisiko: Im Schnitt melden private Unfallversicherer 23 Skiunfälle täglich, berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Zählt man die Unfälle hinzu, die nicht über eine private Unfallversicherung abgedeckt sind, sind es demnach pro Tag über 100.
Ohne Versicherung drohen hohe Strafen
Auch auf Skiern oder Snowboard gilt: Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe und mit dem gesamten Vermögen. Wintersportlerinnen und -sportler müssen vollständig für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden aufkommen. Gerade bei Personenschäden könne dies schnell in die Millionen gehen, warnt „Check24″. Eine private Haftpflichtversicherung (PHV) bewahre Versicherte vor dem finanziellen Ruin und sei deshalb für jeden Winterurlaub empfehlenswert.
In Italien ist eine PHV seit Anfang des Jahres 2022 sogar gesetzlich vorgeschrieben, ebenso wie eine erweiterte Helmpflicht für Minderjährige. Wer gegen die PHV-Pflicht verstößt, riskiert Strafen von 100 bis 150 Euro und einen möglichen Entzug des Skipasses. Auch bei alkoholisiertem Skifahren drohen hohe Strafen.
Jeder fünfte Deutsche ohne private Haftpflichtversicherung
Obwohl sie zu den essenziellen Versicherungen zählt, hat immer noch jeder Fünfte in Deutschland keine PHV. Das ergab eine repräsentative Umfrage von YouGov im Auftrag von „Check24″. Dabei gibt es eine leistungsstarke PHV mit 10 Millionen Euro Deckungssumme und ohne Selbstbeteiligung für Singles bereits ab 29,60 Euro, teilt das Vergleichsportal mit. Familien können sich demnach ab 49,98 Euro im Jahr absichern.
Die private Haftpflichtversicherung könne auch sehr kurzfristig ausgestellt werden, sagt Lorenz Becker, der Geschäftsführer für Sachversicherungen bei „Check24″. „Wer morgen in den Skiurlaub nach Italien reist, kann heute noch eine Police abschließen und erhält direkt den Nachweis.“ Wichtig sei dabei, dass der gewählte Tarif eine Sofort-Police beinhaltet.
Versicherung im Winterurlaub: Das sollte sie beinhalten
Neben einer ausreichend hohen Deckungssumme sind bestimmte Zusatzleistungen in der PHV sinnvoll. Der Tarif sollte unbedingt eine sogenannte Forderungsausfalldeckung beinhalten. Die Versicherung haftet auch dann für Schäden, die den Versicherten von Dritten zugefügt werden, wenn diese nicht selbst dafür aufkommen können.
„Wird man auf der Piste von einer Person ohne Haftpflichtschutz an- oder umgefahren, bleibt man im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen“, sagt Lorenz Becker. „Eine Forderungsausfalldeckung schützt davor. Deswegen ist eine PHV mit diesem Baustein unabhängig von den rechtlichen Vorgaben in allen Skigebieten sinnvoll.“
Allerdings greift die Forderungsausfalldeckung nur, wenn die Verursachenden vermögenslos sind. Um dies festzustellen, bedarf es erst eines Gerichtsverfahrens. Eine PHV sollte deshalb zusätzlich den Rechtsschutz zur Geltendmachung des Anspruchs abdecken, rät „Check24″.
Absicherung auch für Kinder
Kinder unter sieben Jahren, im Straßenverkehr unter zehn Jahren, sind deliktunfähig. Verursachen diese einen Schaden, so haften in der Regel weder Eltern noch Kinder. Die PHV zahlt dann nicht für den Schaden und die Geschädigten bleiben auf den Kosten sitzen.
Um Streit zu vermeiden, lohnt sich die Absicherung deliktunfähiger Kinder. So übernimmt die PHV den Schaden auch, wenn kein gesetzlicher Haftpflichtanspruch besteht.
RND/lzi