RKI-Liste: Spanien und USA keine Hochrisikogebiete mehr
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Mallorca kann auch von ungeimpften und nicht genesenen Deutschen wieder angesteuert werden, ohne nach Rückkehr in Quarantäne zu müssen.
© Quelle: imago images
Die Liste der Risikogebiete schrumpft: Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am Freitag angekündigt, dass weitere 19 Staaten sowie mehrere Überseegebiete von der Liste der Hochrisikogebiete verschwinden, während keine neuen hinzugekommen sind. Damit sind aktuell 78 Staaten sowie weitere Überseegebiete, darunter Martinique oder Aruba, als Hochrisikogebiete gelistet.
Besonders erfreut dürften Urlauber über den entfallenen Risikostatus für beliebte Reiseziele in Europa sein. Spanien – inklusive der Balearen mit der Ferieninsel Mallorca und der Kanaren mit Ganzjahres-Urlaubszielen wie Gran Canaria, Großbritannien und Irland sind ab Montag keine Hochrisikogebiete mehr, auch ungeimpfte Reisende sowie ungeimpfte Kinder müssen nach der Rückkehr nicht mehr in Quarantäne.
Ebenfalls von der Liste gestrichen werden beliebte Reiseziele wie die USA, Tunesien, Marokko und die Vereinigten Arabischen Emirate. Auch hier gilt künftig nur noch die 3-G-Regel zur Einreise, nachdem ungeimpfte und nicht genesene Personen einen negativen Corona-Test benötigen, um nach Deutschland zu reisen. Die digitale Einreiseanmeldung entfällt.
Die neue RKI-Liste im Überblick
Gebiete, die nicht mehr als Hochrisikogebiete gelten:
- Afghanistan
- Algerien
- Andorra
- Fidschi
- Frankreich: Die französischen Übersee-Departements Französisch-Guayana, Mayotte und die Gebietskörperschaft St. Pierre und Miquelon
- Großbritannien inkl. Nordirland, der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete
- Indien
- Irland
- Kasachstan
- Katar
- Laos
- Marokko
- Nepal
- Pakistan
- Saudi-Arabien
- Spanien inkl. der Balearen und Kanarischen Inseln
- Tunesien
- USA
- Usbekistan
- Vereinigte Arabische Emirate
- Großbritannien inkl. Nordirland, der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete
Die Einstufung als Hochrisikogebiet beziehungsweise die Aufhebung des Status sind seit Sonntag, 20. Februar, 0 Uhr, wirksam.
Bald weniger Hochrisikogebiete?
Die aktuelle Handhabung der Einstufung von Ländern als Corona-Hochrisikogebiete durch Bundesgesundheitsministerium, Bundesinnenministerium sowie Auswärtiges Amt könnte sich aber bald ändern.
Nach wie vor bringt eine Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner eine hohe Wahrscheinlichkeit mit sich, dass ein Land oder eine Region als Hochrisikogebiet eingestuft und mit einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes belegt wird. Hinzugezogen werden können auch andere Faktoren wie die Ausbreitungsgeschwindigkeit, die Hospitalisierungsrate und die Positivrate der Corona-Tests.
Diese Art der Einstufung der hat zur Folge, dass inzwischen viele Länder als Hochrisikogebiete gelten, in denen die Inzidenz deutlich niedriger ist als in Deutschland.
Das könnte sich aber bald ändern: Bundesregierung und die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Länder einigten sich am Mittwoch darauf, „den durch Omikron weltweit gestiegenen Inzidenzen Rechnung zu tragen“ und die Einstufung der Hochrisikogebiete anzupassen. Vor allem das Reisen für Familien solle damit erleichtert werden. Denn Kinder unter zwölf Jahren seien oft nicht geimpft und könnten daher der Quarantäne nicht entgehen, heißt im Beschluss.
Ob künftig eine Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus Corona-Hochrisikogebieten generell entfällt oder ob die Grenzwerte für die Einstufung geändert werden, ist derzeit noch unklar.
Einreiseregeln in Deutschland
Für die Einreise nach Deutschland gilt generell die 3G-Regel: Reisende müssen den Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test bei sich führen. Für die Einreise aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten gelten verschärfte Regeln:
Onlineanmeldung: Alle, die aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten zurückkehren, müssen vorab eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Getestete, vollständig Geimpfte und Genesene müssen dort ihren Test-, Impf- oder Genesenennachweis hochladen.
Quarantänepflicht: Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und weder geimpft noch genesen ist, muss in Deutschland für bis zu zehn Tage in Quarantäne. Ab dem fünften Tag ist ein Freitesten möglich. Auch Kinder müssen in Isolation – allerdings müssen unter Sechsjährige sich nicht freitesten, die Quarantäne endet automatisch nach dem fünften Tag. Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss für 14 Tage in Quarantäne. Es gelten keine Ausnahmen für Geimpfte, Genesene oder Kinder.
Corona-Testpflicht: Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss unabhängig vom Impfstatus noch vor dem Einsteigen in einen Flieger einen negativen PCR-Test vorweisen. Und auch nach der Ankunft können weitere PCR-Testungen durch das Gesundheitsamt am Flughafen oder am Ort der Absonderung/Quarantäne angeordnet werden, heißt es vom Bundesministerium für Gesundheit. Diese Regel gilt auch für Geimpfte und Genesene. Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet reicht ein 3G-Nachweis (Impfung, Genesung oder Corona-Test). Ein Antigenschnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test 72 Stunden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
Die aktuelle Liste der Hochrisikogebiete
Gültig ab Sonntag, 20. Februar, 0 Uhr:
- Ägypten
- Albanien
- Antigua und Barbuda
- Argentinien
- Armenien
- Aserbaidschan
- Australien
- Bahrain
- Bangladesch
- Barbados
- Belarus
- Belgien
- Belize
- Bhutan
- Bolivien
- Bosnien und Herzegowina
- Brasilien
- Bulgarien
- Chile
- Costa Rica
- Dänemark inklusive der Färöer und Grönland
- Dominica
- Ecuador
- Estland
- Finnland
- Frankreichund die folgenden Übersee-Departements und Überseegebiete: Guadeloupe, Martinique, Neukaledonien, Réunion, St. Martin und St. Barthélemy
- Georgien
- Grenada
- Griechenland
- Guatemala
- Guyana
- Haiti
- Irak
- Iran
- Island
- Israel
- Italien
- Japan
- Jemen
- Jordanien
- Kolumbien
- Kosovo
- Kroatien
- Kuwait
- Lettland
- Libanon
- Libyen
- Liechtenstein
- Luxemburg
- Litauen
- Madagaskar
- Malediven
- Mexiko
- Moldau
- Monaco
- Mongolei
- Montenegro
- Niederlande und alle Überseegebiete: Aruba Bonaire Curaçao St. Eustatius Saba St. Martin
- Nordkorea
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Oman
- Österreich mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee
- Palästinensische Gebiete
- Palau
- Panama
- Paraguay
- Papua-Neuguinea
- Peru
- Philippinen
- Polen
- Portugal inkl. der Azoren und Madeira
- Rumänien
- Russland
- Salomonen
- San Marino
- Schweden
- Schweiz
- Serbien
- Seychellen
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- St. Lucia
- Suriname
- Syrien
- Tadschikistan
- Trinidad und Tobago
- Tschechien
- Türkei
- Turkmenistan
- Ukraine
- Ungarn
- Uruguay
- Venezuela
- Vietnam
- Zypern
RND/gei/msk