Waldbrand in der Sächsischen Schweiz: Was Reisende beachten müssen
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Im Nationalpark Sächsische Schweiz brennt es.
© Quelle: Robert Michael/dpa
Diesen Sommer durchkreuzen nicht nur das Chaos an Flughäfen und die steigenden Preise die Urlaubspläne vieler Reisender, sondern auch mehrere gewaltige Waldbrände in Europa: Seit Wochen brennt es in Griechenland, Spanien, Italien, Portugal und Frankreich – und nun auch in Deutschland.
Reisende sollen hintere Sächsische Schweiz meiden
Im Nationalpark Sächsische Schweiz, den nach Angaben des Parks jährlich mehr als zwei Millionen Urlauberinnen und Urlauber besuchen, weitet sich seit Montagabend ein Waldbrand aus, der im Tschechischen Nationalpark Böhmische Schweiz ausgebrochen war.
Rund um den Großen Winterberg gibt es nach Angaben eines Sprechers des Landratsamtes Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am Dienstagmorgen aktuell fünf Einsatzstellen. Für den Erholungsort Bad Schandau wurde bereits der Katastrophenalarm ausgelöst. Auch am Kipphorn und am Kleinen Winterberg waren die Feuerwehrleute im Einsatz.
Ist Urlaub in der Sächsischen Schweiz trotzdem möglich?
Reisende sollten sich vor ihrer Fahrt in die Sächsische Schweiz regelmäßig über die aktuelle Lage informieren. Der Tourismusverband Sächsische Schweiz rief am Montagabend via Twitter dazu auf, „unbedingt den Bereich Winterberg, Kipphorn, Frienstein und Hřensko weiträumig zu meiden“.
Breiten sich die Feuer weiter aus, könnte auch für weitere Orte eine Reisewarnung ausgesprochen werden. Ein kleiner Lichtblick ist, dass die Waldbrandgefahr in Deutschland laut Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes am Dienstag sinken soll.
Können Reisende den geplanten Urlaub stornieren?
Bei einem Waldbrand im Urlaubsort können Pauschalurlauberinnen und ‑urlauber kostenlos von ihrer Reise zurücktreten. Allerdings nur, wenn das Feuer in unmittelbarer Nähe zum Urlaubsort aufgetreten ist und es Beeinträchtigungen wie Ascheregen oder Evakuierung gibt.
Wann können Reisende ihren Urlaub nicht stornieren?
Wenn die Reise erst in einigen Wochen stattfindet oder sich die Brände weit weg vom Urlaubsort befinden, können Urlauberinnen und Urlauber nicht kostenlos stornieren.
Individualreisende müssen sich an die Vertragsbedingungen ihres Fluges und ihrer gebuchten Unterkunft halten. Dabei gilt meist: Wird ein Flug durchgeführt und steht eine Unterkunft zur Verfügung, ist eine gebührenfreie Stornierung nicht möglich.
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RND/jaf