Hohe Strafen drohen

Italiens Polizei geht rigoros gegen Handtuchreservierer am Strand vor

Strand mit Sonnenschirmen in Rosignano, Toskana. In Italien sind nur wenige Strände kostenfrei zugänglich. Sich einen Platz zu reservieren ist aber illegal.

Strand mit Sonnenschirmen in Rosignano, Toskana. In Italien sind nur wenige Strände kostenfrei zugänglich. Sich einen Platz zu reservieren ist aber illegal.

Italien hat mehr als 7000 Kilometer Küstenlinie, an der sich Einheimische und Reisende bei sommerlichen Temperaturen gerne ins Meer stürzen. Allerdings wird für die meisten Strände Eintritt verlangt, mehr als die Hälfte sind in Besitz sogenannter „stabilimenti balneari“, kurz „bagni“. An den wenigen kostenfreien Abschnitten werden die Plätze daher teilweise schon in der Nacht mit Sonnenschirmen, Liegestühlen, Spielzeug und Co. reserviert – oft mit der Absicht, erst am Nachmittag den Badetag zu beginnen. Dem wirken viele Kommunen mit teilweise hohen Bußgeldern entgegen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Erst kürzlich seien die Polizei und Küstenwache erneut gegen Badegäste vorgegangen, die ein Stück Strand mit Sack und Pack besetzt haben. Vor allem an den Stränden der Toskana, unter anderem am Tyrrhenischen Meer und an der 40 Kilometer langen Riviera della Versilia, wurde laut der italienischen Tageszeitung „Corriere della Sera“ zuletzt stark kontrolliert. Ebenso in Marina di Campo auf der Insel Elba und in den Badeorten Sabaudia und Gaeta.

31.500 Kontrollen gegen Handtuchreservierung in ganz Italien

Im gesamten Land seien bis zum 16. August rund 119.500 Quadratmeter Strand bei 31.500 Kontrollen wieder freigegeben und dabei aufgestellte Schirme sowie ausgelegte Handtücher beschlagnahmt worden. Allein am 9. August waren es in Terracina, an der Küste Latiums, mehr als 600 Gegenstände, die von bisher Unbekannten auf etwa 4000 Quadratmetern Strand aufgestellt wurden, berichtet die Tageszeitung „Il Messaggero“.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Wer am Strand einen Platz mit Gegenständen reserviert, ohne anwesend zu sein, riskiere eine Strafe zwischen 1000 und 3000 Euro. Denn einen Strand an öffentlichen Küsten zu besetzen sei „illegal“, das regele das Codice della navigazione, in dem unter anderem auch Regeln für Italiens Stände stehen. 696 Straftaten seien festgestellt und Geldstrafen in Höhe von fast 366.000 Euro verhängt worden, berichtet der österreichische „Standard“. In ganz Italien gebe es einen Reservierungsboom, der laut „Il Messaggero“ auch mit den gestiegenen Mietpreisen für die Liegen an verpachteten Strandbädern zu tun haben könnte.

Urlaub in Italien: An diesen Orten kosten fast alle Strände Eintritt

Neben dem Eintritt zu den sogenannten Lidos, die auch über Duschen und Toiletten verfügen, zahlen Badegäste auch für Liegen und Sonnenschirme. Je nach Ausstattung können zwei Liegen mit Schirm zwischen 15 und 50 Euro kosten. Dabei nehmen solche Badeanstalten den Großteil der Strände ein. In Ligurien, Emilia-Romagna und Kampanien zum Beispiel seien fast 70 Prozent der Strände mit diesen belegt, so die „Corriere della Sera“. In der Gemeinde Gatteo, in der Provinz Forlì und Cesena, seien sogar alle Strände kostenpflichtig. Aber auch in Pietrasanta und Camaiore (Lucca), Montignoso (Massa-Carrara) und Diano Marina (Imperia) zählen über 90 Prozent der Strände zu den verpachteten Strandbädern.

Doch das könnte sich bald ändern. Bisher waren in Italien die Pachtrechte zeitlich nicht limitiert – sie wurden teilweise sogar vererbt. Doch das verstoße gegen EU-Recht. Bereits 2006 wurde beschlossen, dass die Pacht der Strandabschnitte zeitlich begrenzt und vom italienischen Staat europaweit ausgeschrieben werden muss. Kürzlich entschied der Europäische Gerichtshof, dass auch Italien die Regeln einhalten muss. In Zukunft könnten dann zumindest die horrenden Preise Geschichte sein.

Laden Sie sich jetzt hier kostenfrei unsere neue RND-App für Android und iOS herunter

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

RND/bv

Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken