Gesetzänderung


SPD-Vorstoß für mehr Tempo 30 in den Städten und Gemeinden

Bislang ist die Anordnung von Tempo 30 bundesgesetzlich nur in Wohngebieten erlaubt, bei Gefahr, rund um Schulen, Kitas und Altenheimen sowie zum Schutz vor Lärm und Abgasen. Das sei zu wenig, heißt es in der SPD.

Bislang ist die Anordnung von Tempo 30 bundesgesetzlich nur in Wohngebieten erlaubt, bei Gefahr, rund um Schulen, Kitas und Altenheimen sowie zum Schutz vor Lärm und Abgasen. Das sei zu wenig, heißt es in der SPD.

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