Auf diese Infektionen achten die Behörden in den Flüchtlingsheimen
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Eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs ist für Menschen, die in Schleswig-Holstein in einer Landesunterkunft unterkommen wollen, obligatorisch. Tuberkulose und andere ansteckende Erkrankungen sollen bei der Erstuntersuchung ausgeschlossen werden.
© Quelle: Gregor Fischer/dpa