Verschärfung in SH


Befreiung von der Maskenpflicht nur noch mit ärztlichem Attest

Wer keine medizinische Maske oder FFP2-Maske tragen kann, muss in Schleswig-Holstein in Bereichen, in denen die Pflicht zum Tragen solcher Masken besteht, künftig ein ärztliches Attest vorlegen können.

Wer keine medizinische Maske oder FFP2-Maske tragen kann, muss in Schleswig-Holstein in Bereichen, in denen die Pflicht zum Tragen solcher Masken besteht, künftig ein ärztliches Attest vorlegen können.

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