Corona-Hilfen sollten Unternehmen und Selbstständigen in Schleswig-Holstein in der Krise helfen. Doch oft haben sie ein juristisches Nachspiel. Ermittlungsbehörden haben Hunderte Verfahren wegen möglichen Subventionsbetrugs eingeleitet. Doch es gibt Kritik an den Ermittlungen.
Kiel. Die Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes sollten Unternehmen und Selbstständigen nach Beginn der Pandemie unbürokratisch und schnell unter die Arme greifen. Doch sie erweisen sich als juristischer Boomerang. Die Strafverfolgungsbehörden in Schleswig-Holstein haben seit 2020 Hunderte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs eingeleitet. Viele Ermittlungen dauern weiterhin an. Rechtsanwälte kritisieren ihre Grundlage: „Es wurden betriebswirtschaftliche Prognoseentscheidungen verlangt, die einen Kleinunternehmer naheliegend überfordern mussten“, sagt Lena Alpay-Esch, Vorsitzende der schleswig-holsteinischen Strafverteidigervereinigung.
Überbrückungshilfen, Neustarthilfe, November- und Dezemberhilfe: Im Zuge der Corona-Pandemie wurden umfangreiche Unterstützungspakete geschnürt. Laut Investitionsbank Schleswig-Holstein (IBSH) sind im Land programmübergreifend rund 77 000 Anträge gestellt worden. Die Summe der ausgezahlten Zuschüsse addiere sich auf insgesamt knapp 1,8 Milliarden Euro. Im Rahmen aller Corona-Hilfsprogramme habe die IBSH in 79 Fällen Strafanzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstattet. Diese wiederum hätten in 1063 Fällen wegen eines Anfangsverdachts Auskunftsersuche an die Investitionsbank gerichtet.