Damit das Wasser rein bleibt
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Wasser ist die Grundlage allen Lebens, sagen die Initiatoren des Volksbegehrens. Doch das Wasser sei vielerorts bedroht.
© Quelle: dpa
Kiel. Hinter dem Volksbegehren steht ein Bündnis von rund 20 ganz unterschiedlichen Organisationen und Initiativen wie der BUND, das Bündnis "Wasser in Bürgerhand", die Schutzstation Wattenmeer, der Wasserbeschaffungsverband Panker-Giekau, die Piraten, die SPD und der SSW, aber auch Privatpersonen wie Rötger "Brösel" Feldmann und seine Frau Petra. Sie sehen das Wasser, Grundlage allen Lebens, durch Bodennutzungen wie Ölbohrungen und Fracking bedroht.
Ihr Ziel ist es, durch Gesetzesänderungen in Schleswig-Holstein den Schutz des Wassers besser als bisher abzusichern und bei Ölbohrungen mehr Transparenz zu schaffen. Bisher stehe das Informationsbedürfnis der Bevölkerung bei Bohrungen hinter dem Geschäftsgeheimnis der Unternehmen zurück.
Mindestens 80000 Unterschriften sind gefordert
Zuvor hatten die Initiatoren bereits in einer Volksinitiative 42000 Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt. Der Landtag hatte die geforderten Gesetzesänderungen bis auf eine Ausnahme zwar als zulässig anerkannt, aber die Forderungen nicht erfüllt. Deshalb startet jetzt das Volksbegehren: Dabei müssen in der Frist vom 2. September bis 2. März 2020 mindestens 80000 gültige Unterstützerunterschriften zusammenkommen.
Damit alle Sammelstellen ausreichend versorgt sind, haben die Initiatoren 160000 Vordrucke für die Unterschriften anfertigen lassen – auf eigene Kosten, so sieht es das Gesetz vor. Der Großteil der Formulare ist in dieser Woche beim Innenministerium eingegangen, das die Vordrucke an die Ämter und Rathäuser im Land weiterleitet.
Volksbegehren zum Schutz des Wassers: Spezial-Omnibus auf Tour
Die amtsfreien Gemeinden und Ämter müssen spätestens eine Woche vor dem 2. September 2019 bekannt geben, worum es bei dem Volksbegehren geht, wo genau und wann die Bürger das Volksbegehren unterstützen können, heißt es dazu im Innenministerium.
Zusätzlich zu einer Unterschrift im Amt wollten die Initiatoren weitere Möglichkeiten schaffen – unter anderem im „Omnibus für Direkte Demokratie“, der am 2. September in Kiel starten und durch das Land fahren wird.
Einzelformulare statt Listen
Mitmachen darf jeder, der auch zur Landtagswahl Schleswig-Holstein zugelassen ist. Man darf natürlich nur einmal unterschreiben – egal, wo im Land. Dies geschieht diesmal nicht auf Unterschriftenlisten, sondern ausschließlich auf Einzelformularen. Den Grund erklärt Reinhard Knof, Mitinitiator und Vertrauensperson des Bündnisses, so: „Zentraler Punkt ist der Datenschutz, der uns sehr wichtig ist. Und wir wollen allen entgegenkommen, die Bedenken haben, auf einer Liste zu unterschreiben.“
Kommen die geforderten 80000 Unterschriften zusammen und bestätigt der Landtag Schleswig-Holstein die Zulässigkeit der Forderungen, ohne sie zu erfüllen, kann es zu einem Volksentscheid kommen. Dabei werden alle Wahlberechtigten im Land zur Urne gerufen.
Die Vorgeschichte: Vier Volksbegehren in Schleswig-Holstein
Bisher gab es nur vier Volksbegehren in Schleswig-Holstein. Zweimal kamen nicht genügend Unterschriften zusammen – bei dem Volksbegehren zum Erhalt der Reiterstaffel der Polizei und zum Erhalt der Realschule.
Die Volksbegehren zur Wiedereinführung des Buß- und Bettags und gegen die Rechtschreibreform fand dagegen genügend Unterstützer und führten zu den bislang einzigen Volksentscheiden in Schleswig-Holstein. Dennoch konnten die Initiatoren ihre Forderungen am Ende nicht durchsetzen: Für den Buß- und Bettag gab es 1997 nicht genügend Wählerstimmen. Der Volksentscheid gegen die Rechtschreibreform war zwar erfolgreich. Doch ein Jahr später wurde die neue Rechtschreibreform trotzdem eingeführt.
KN