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Energiepreispauschale: Was Erwerbstätige und Arbeitgeber wissen müssen

Die Energiepreispauschale hat viel mit Steuern zu tun: Arbeitgeber erhalten die Auszahlung an ihre Beschäftigten über die Steuer zurück. Erwerbstätige, die die Pauschale nicht von einem Arbeitgeber bekommen, können sie per Einkommensteuererklärung 2022 geltend machen.

Die Energiepreispauschale hat viel mit Steuern zu tun: Arbeitgeber erhalten die Auszahlung an ihre Beschäftigten über die Steuer zurück. Erwerbstätige, die die Pauschale nicht von einem Arbeitgeber bekommen, können sie per Einkommensteuererklärung 2022 geltend machen.

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