Energiepreispauschale: Was Erwerbstätige und Arbeitgeber wissen müssen
Die Energiepreispauschale hat viel mit Steuern zu tun: Arbeitgeber erhalten die Auszahlung an ihre Beschäftigten über die Steuer zurück. Erwerbstätige, die die Pauschale nicht von einem Arbeitgeber bekommen, können sie per Einkommensteuererklärung 2022 geltend machen.
Nach langer Ankündigung steht die Auszahlung der Energiepreispauschale nun im September an. Die wichtigsten Antworten für Erwerbstätige und Arbeitgeber lesen Sie hier – und was die Industrie- und Handelskammer, die Verbraucherzentrale und die Steuerberaterkammer in Schleswig-Holstein dazu sagen.
Kiel.Die meisten Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein brauchen nichts weiter zu tun, um die Energiepreispauschale von 300 Euro im September zu erhalten. Doch der Teufel steckt im Detail, denn wer erwerbstätig ist, aber keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, muss sich durchaus selbst um die Auszahlung kümmern. Eine besondere Rolle spielen die Arbeitgeber.