Wolfgang Kubicki ist sein Anwalt
Der Mediziner Dr. Winfried Stöcker aus Groß Grönau bei Lübeck hat nach eigenen Angaben einen Impfstoff gegen das Coronavirus entwickelt und erfolgreich an Personen getestet. Die Folge: Zwei Strafanzeigen. Der Vorwurf: Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz. Der Impfstoff: Segen oder Straftat?
Lübeck. „Ja, wir ermitteln gegen Herrn Dr. Stöcker“, bestätigt Carola Jeschke vom Landeskriminalamt in Kiel. Bei der Staatsanwaltschaft Lübeck wird man konkreter. Auslöser seien zwei inhaltsgleiche Anzeigen – die eine vom Landesamt für Soziale Dienste Schleswig-Holstein, die andere von Paul-Ehrlich-Institut.
„Es besteht ein Anfangsverdacht von Straftaten nach Paragraf 95 und Paragraf 96 des Arzneimittelgesetzes“, sagt Oberstaatsanwältin Ulla Hingst. Der Vorwurf: „Prof. Dr. Stöcker soll ohne die erforderliche Erlaubnis ein Sars-CoV-2-Antigen hergestellt und in der Folgezeit sich selbst und anderen Personen verabreicht haben, ohne dass er über die dafür erforderlichen Genehmigungen verfügt hätte.“