Prozess

Ex-Polizeigewerkschafter vor Gericht: Indiskretionen nicht zu rechtfertigen

Der angeklagte ehemalige Polizeigewerkschafter Thomas Nommensen(r) und sein Anwalt Michael Gubitz unterhalten sich vor dem Beginn des Prozesstages in einer Außenstelle des Lübecker Landgerichts.

Der angeklagte ehemalige Polizeigewerkschafter Thomas Nommensen(r) und sein Anwalt Michael Gubitz unterhalten sich vor dem Beginn des Prozesstages in einer Außenstelle des Lübecker Landgerichts.

Lübeck. Der wegen Verrats von Dienstgeheimnissen angeklagte ehemalige Polizeigewerkschafter Thomas Nommensen hat am Montag erneut sein Bedauern über sein Handeln ausgedrückt. Seine Indiskretionen seien durch nichts zu rechtfertigen, sagte er am sechsten Tag des Prozesses vor dem Lübecker Landgericht. „Ich finde für mich selbst keine Erklärung dafür, wie ich mich dazu hinreißen lassen konnte“, sagte er.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Dem 55 Jahre alten Polizeibeamten, der derzeit vom Dienst suspendiert ist, wird vorgeworfen, in insgesamt 16 Fällen Polizeiinterna an einen befreundeten Polizeireporter weitergeleitet zu haben. Er steht deshalb seit Mitte Juni vor Gericht. Er hatte die Vorwürfe bereits Ende Juni gestanden. Als Motiv hatte er damals angegeben, dass er Fehler der Polizeiführung habe öffentlich machen wollen.

Ex-Polizeigewerkschafter beruft sich auf Erinnerungslücken

In seiner erneuten Befragung ging es um einzelne Fälle, die ihm die Anklage zur Last legt. Dabei berief sich Nommensen immer wieder auf Erinnerungslücken. Er könne nicht mehr genau sagen, auf welche Weise die Informationen zu ihm gelangt seien, die er dann an den Journalisten weitergegeben habe, sagte er ein ums andere Mal. In einigen Fällen habe er die Informationen am Rande des normalen Dienstbetriebs aufschnappt, sagte er aus. In anderen Fällen habe er die Informationen in seiner Eigenschaft als Mitglied des Hauptpersonalrats oder als Gewerkschafter erhalten.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Prozess soll am Mittwoch (9.00 Uhr) fortgesetzt werden. Mit einem Urteil wird noch im August gerechnet.

Von RND/dpa

KN

Mehr aus Schleswig-Holstein

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken