Abwägungsmängel

Gericht kassiert Planungen für Windkraft im Norden Schleswig-Holsteins

Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hat die regionale Windplanung für den Norden des Landes gekippt.

Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hat die regionale Windplanung für den Norden des Landes gekippt.

Kiel/Schleswig. Herber Rückschlag für die Windkraftplanung in Schleswig-Holstein: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Mittwoch den Regionalplan I für unwirksam erklärt. Eigentlich sollten darin Vorranggebiete im Raum Flensburg sowie den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg ausgewiesen werden. Branchenvertreter und Landespolitiker befürchten nun Wildwuchs beim Ausbau der Windkraft oder ein erneutes Moratorium und damit einen vorläufigen Stopp.

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„Die Situation eines möglicherweise ungesteuerten Windkraftausbaus im Bereich des Regionalplans I kann niemanden zufriedenstellen“, räumte Innenministerin Sütterlin-Waack (CDU) am Abend ein. Diesem werde man im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten begegnen. „Es gilt, den enormen Druck zur Ausweisung von Windflächen in geordnete Bahnen zu lenken, um den Ausbau mit Akzeptanz und raumverträglich voranzubringen.“

Losse-Müller (SPD) zur Windkraft: „Möglicherweise stehen wir wieder bei Null“

Oppositionsführer Thomas Losse-Müller sprach von einer „echten Klatsche“ für die Landesregierung. „Möglicherweise stehen wir nun wieder bei Null.“ FDP-Landeschef Oliver Kumbartzky warf dem Innenministerium handwerkliche Fehler vor. Der Bundesverband Windenergie befürchtet erneute Unruhe in der Branche. „Wir brauchen jetzt Rechtssicherheit“, sagte Landesgeschäftsführer Marcus Hrach. „Oberstes Gebot muss sein, dass es nicht erneut zu einem Genehmigungsaufschub kommt.“

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Bei ihrer Auswahl von Vorranggebieten für Windkraftanlagen hatte die Landesplanung über das ganze Land ein Raster mit harten und weichen Tabukriterien sowie Abwägungskriterien gelegt. Das Gericht bescheinigte ihr jetzt Fehler. „Eines der weichen Tabukriterien nimmt Landschaftsschutzgebiete von der Flächenauswahl aus“, stellte eine OVG-Sprecherin fest. Gleiches gelte für Gebiete, für die eine Veränderungssperre ausgelöst wurde, weil dort ein sogenanntes Verfahren zur Unterschutzstellung eingeleitet wurde. Die Voraussetzungen dieses Kriteriums hätten in gleich zwei nordfriesischen Landschaftsschutzgebieten nicht vorgelegen: Betroffen seien der Wiedingharder- und Gotteskoog sowie die Ostenfeld-Schwabstedter Geest mit vorgelagerter Marsch.

Windenergie: Geklagt hatten zwei potenzielle Investoren

Somit verändere sich im Planungsgebiet das Verhältnis von Positiv- zu Negativflächen insgesamt. Es könne nicht mit ausreichender Sicherheit angenommen werden, dass der Regionalplan I mit den übrigen Festsetzungen genauso beschlossen worden wäre. Geklagt hatten eine Projektgesellschaft, die im nördlichen Kreis Schleswig-Flensburg eine Anlage bauen will, sowie eine Bürgerwindpark-Gesellschaft. Mit Unwirksamkeit des Regionalplans stünden ihrem Vorhaben im Gebiet Wiedingharder- und Gotteskoog „keine Ziele der Raumordnung mehr entgegen“, erklärte der Senat.

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Am 6. Juni könnte der Landesplanung bereits der nächste Ärger ins Haus stehen. Dann befasst sich das OVG mit dem Planungsraum II für Kiel, Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde. Die Gemeinde Krummbek sieht ihre Planungshoheit verletzt: Ein Vorranggebiet reiche zu nah an ihr Gemeindegebiet heran. Klagen gibt es auch im südlichen Landesteil.

KN

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