Plastik in der Schlei

Kläranlage war laut Gutachten in Ordnung

Foto: Anfang März war bekanntgeworden, dass Plastikteilchen aus geschredderten Speiseresten über das Klärwerk in die Schlei gelangt waren.

Anfang März war bekanntgeworden, dass Plastikteilchen aus geschredderten Speiseresten über das Klärwerk in die Schlei gelangt waren.

Schleswig. Vorgegebene Grenzwerte seien eingehalten worden. Aber der Sandfilter habe die Kunststoffe nicht gänzlich aufhalten können, sagte Schoofs. Schwerere Teilchen seien im Klärschlamm gelandet, leichtere aber durch den Filter gelaufen.

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Anfang März war bekanntgeworden, dass Plastikteilchen aus geschredderten Speiseresten über das Klärwerk in die Schlei gelangt waren. Das Umweltministerium in Kiel geht davon aus, dass dies schon mindestens seit 2015 geschah. Jährlich dürfte es sich um mehrere Tonnen Plastik gehandelt haben. Flächendeckend wurden die Teilchen aber erst Ende 2017 beobachtet.

Der beauftragte Sachverständige kommt in seinem Bericht zu dem Schluss: "Eine eindeutige und geschlossene Bilanz lässt sich nicht mehr aufstellen, die Gründe liegen in der schwierigen Probenahme und –analyse".

Landtag will striktere Regeln

Nach dem Umweltskandal um Plastikteilchen in der Schlei hatte Schleswig-Holstein eine Bundesrats-Initiative gegen das Schreddern von Lebensmitteln samt Verpackung zur Kompostierung gestartet. Anfang Juli überwies die Länderkammer einen Entschließungsantrag aber zur weiteren Beratung in Bundesratsausschüsse. Zuvor hatte sich der Landtag in Kiel einstimmig für striktere Regeln ausgesprochen.

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"Im Endeffekt führt diese Praxis zum Austrag von Kunststoffteilchen auf landwirtschaftliche Flächen", hatte Umweltminister Robert Habeck (Grüne) kritisiert. "Für die Zukunft muss das unterbunden werden."

Nach Ansicht Habecks müsste die Höhe des zulässigen Fremdstoffanteils nach Bioabfallverordnung und nach Düngemittelverordnung auf das technisch notwendige abgesenkt werden. Aktuell darf Kompost oder Gärrest 0,1 Gewichtsprozent an verformbaren Kunststoffen größer als zwei Millimeter enthalten. Es ist nicht eindeutig untersagt, abgelaufene Lebensmittel gemeinsam mit der Verpackung zu zerkleinern, mit Speiseabfällen zu vermischen und zu vergären, um sie auf die Äcker auszubringen.

Von dpa

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