Nachdem gerade erst Leistungszuschüsse für Pflegebedürftige eingeführt wurden, um sie zu entlasten, werden ihre Eigenanteile bald durch die Tariftreuepflicht wieder steigen. Die Senioren müssen sich hin- und hergestoßen fühlen, meint Schleswig-Holstein-Korrespondent Tilmann Post im Kommentar.
Kiel. Für die meisten Altenpflegerinnen und Altenpfleger in Schleswig-Holstein ist die ab September geltende Tariftreuepflicht zweifellos ein Fortschritt. Gegen ihre bessere Bezahlung kann niemand etwas haben. Im Gegenteil, sie leisten schließlich täglich eine physisch wie psychisch schwere Arbeit. Dass diese Belastung häufig nicht ausreichend entlohnt wird, zeigt die geringe Tarifdichte in Schleswig-Holstein von gerade einmal zehn Prozent der rund 1400 Einrichtungen.
Nicht gefallen kann das Gesetz allen, die noch etwas auf die Tarifautonomie geben, denn die wird de facto untergraben. Trotzdem handelt es sich beim nun ermittelten regional üblichen Stundensatz von 20,78 Euro nicht um einen Pflege-Mindestlohn. Eine Einrichtung muss diesen Mindestbetrag nur durchschnittlich über alle ihre Beschäftigten hinweg zahlen – den einen mehr, den anderen weniger.