FDP und SSW klagen gegen Einschränkung kleiner Parteien
Christopher Vogt (FDP), Lars Harms (SSW), Fachanwalt Moritz von Rochow und FDP-Fraktionspressesprecherin Eva Grimminger (von links): Die Landtagsfraktionen von FDP und SSW haben gemeinsam ein Normenkontrollverfahren gegen das Gesetz zur Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften beim Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein eingeleitet.
Eineinhalb Wochen vor der Kommunalwahl 2023 in Schleswig-Holstein haben die Landtagsfraktionen von FDP und SSW beim Landesverfassungsgericht Klage eingereicht, um die Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften noch zu stoppen. Es geht um Bürgerbegehren, aber auch um die Bedeutung kleiner Parteien.
Kiel.„Der Demokratieabbau muss gestoppt werden“: FDP und SSW im Landtag haben am Mittwoch mit markigen Worten beim Landesverfassungsgericht Schleswig ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Ziel ist es, das neue sogenannte Gesetz zur Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften im letzten Moment noch zu stoppen. Die Regierungskoalition aus CDU und Grünen hatte trotz massiver Proteste im März das Gesetz geändert: Fraktionen in Kreistagen und großen Gemeindevertretungen müssen aus mindestens drei statt bisher zwei Mitgliedern bestehen. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden beschnitten.