Maskenpflicht für Infizierte fällt am Montag in Schleswig-Holstein
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Die Maskenpflicht fällt nun auch für Infizierte in Schleswig-Holstein weg.
© Quelle: Frank Rumpenhorst
Kiel. Schleswig-Holsteiner, die sich mit Corona infiziert haben, müssen im öffentlichen Raum ab Montag keine Gesichtsmaske mehr tragen. Bislang waren Infizierte nach ihrem Testergebnis verpflichtet, fünf Tage lang eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske zu benutzen, wenn sie sich außerhalb ihrer vier Wände in geschlossenen Räumen bewegten.
„Die Landesregierung hat beschlossen, den aktuell gültigen Erlass nicht zu verlängern“, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag mit.
Land begründet Wegfall der Regelungen mit Entspannung der Corona-Lage
Hintergrund der Lockerung der verbliebenen Corona-Regeln sei die weitere Entspannung der Lage. Sowohl die Anzahl der Arztbesuche als auch die Zahl der Krankenhauspatienten mit einer akuten Atemwegsinfektion bewegten sich erstmals wieder auf dem Vor-Pandemie-Niveau.
Ebenso im Erlass verankert war ein Besuchsverbot für Infizierte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Weil das Krankenhäuser oder Altenheime ohnehin über ihr Hausrecht regelten, dürfte es vielfach dabei bleiben.
KN