Mehr Blindengeld gefordert: Schleswig-Holstein Schlusslicht
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Ein Text ist in Brailleschrift auf ein Informationsschild gedruckt.
© Quelle: Frank Molter/dpa/Archivbild
Kiel (dpa/lno). Mit 300 Euro im Monat ist Schleswig-Holstein beim Blindengeld derzeit Schlusslicht in Deutschland. Mit Forderungen nach einer Erhöhung befasst sich an diesem Donnerstag der Sozialausschuss des Landtags in einer mehrstündigen Anhörung. Dem Parlament liegt ein Antrag des SSW vor, «das Landesblindengeld auf das Durchschnittsniveau der Bundesländer anzuheben und eine analoge Regelung für gehörlose Menschen zu schaffen». Die Koalitionsfraktionen CDU und Grüne wollen prüfen, inwiefern eine Erhöhung möglich ist.
«Eine Anhebung auf 400 Euro würde uns vom Makel des bundesweiten Schlusslichts befreien», erklärte der Landesvorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenvereins, Jürgen Trinkus. «470 Euro wären angemessener Bundesdurchschnitt.»
Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung des jeweiligen Bundeslandes. Es wird als sogenannter Nachteilsausgleich für Ausgaben gezahlt, die man aufgrund der Behinderung hat - für Haushaltshilfen die Übertragung von Texten in Blindenschrift oder für Hilfsmittel. Mit 685 Euro zahlt Bayern in Deutschland die höchste Summe. Schleswig-Holstein steht mit 300 Euro klar am Ende. Auch das Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern zahlt mit 430 Euro deutlich mehr.
Das Thema ist in Schleswig-Holstein ein politischer Dauerbrenner: Die schwarz-gelbe Koalition (2009-2012) hatte das Blindengeld gegen Proteste auf 200 Euro halbiert. Das Nachfolgebündnis aus SPD, Grünen und SSW (2012-2017) hob es dann auf 300 Euro an.
Das Landesblindengeld sei seit 2013 nicht mehr erhöht worden, erklärte der SSW-Sozialpolitiker Christian Dirschauer. «Angesichts der Kostensteigerungen insbesondere der letzten Jahre ist das ein unhaltbarer Zustand. Die Landesregierung müsse hier endlich und vor allem zügig nachbessern. «Mit einem Prüfauftrag, wie ihn die Koalitionsfraktionen vorschlagen, ist es jedenfalls nicht getan.» Wer gehörlos, nicht aber zusätzlich blind ist, erhalte in Schleswig-Holstein bisher gar keinen Nachteilsausgleich vom Land, kritisierte Dirschauer. «Das ist ungerecht, denn auch gehörlose Menschen müssen teils erhebliche Mehraufwendungen in Kauf nehmen, um gleichberechtigt am Alltagsleben teilhaben zu können.»
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