Mutmaßlicher Dreifachmörder Hartmut F. bleibt in Untersuchungshaft
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Haus und Praxis von Hartmut F. in Westensee wurden nach den tödlichen Schüssen am 19. Mai von der Spurensicherung untersucht.
© Quelle: Ulf Dahl
Kiel. Diese Entscheidung war nicht anders zu erwarten: Der mutmaßliche Dreifachmörder Hartmut F. bleibt in Untersuchungshaft. Dies gab nun das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) bekannt. Hintergrund ist, dass der Zahnarzt aus Westensee, der am 19. Mai in Dänischenhagen und Kiel seine Ex-Frau, ihren Bekannten sowie einen Elektriker erschossen haben soll, mittlerweile seit mehr als sechs Monaten in Untersuchungshaft sitzt.
Nach einem halben Jahr steht grundsätzlich eine Prüfung der Haftfortdauer durch einen Strafsenat am OLG an. Dabei wird unter anderem geprüft, ob die Ermittlungen mit dem notwendigen Nachdruck verfolgt wurden. „Der in Haftsachen zu wahrende Beschleunigungsgrundsatz ist eingehalten, denn das Verfahren wurde mit der gebotenen Dringlichkeit bearbeitet“, sagte OLG-Pressesprecherin Frauke Holmer zur Begründung des zweiten Strafsenats.
Die gesamte Anklageschrift umfasst knapp 50 Seiten
Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte am 22. November nach monatelangen Ermittlungen die Anklage gegen Hartmut F. veröffentlicht. Die gesamte Anklageschrift umfasst etwa 50 Seiten. Die Tausenden Seiten an Ermittlungsakten füllen 19 Leitz-Ordner.
Laut Holmer hatte der zweite Strafsenat am OLG die Entscheidung, dass Hartmut F. in U-Haft bleibt, bereits am vergangenen Freitag getroffen. Vor allem mit der vorhandenen Fluchtgefahr begründete das Gremium seinen Entschluss. Der Angeschuldigte sei dringend verdächtig, die ihm vorgeworfenen Taten begangen zu haben. „Es besteht im Hinblick auf die Schwere der Tatvorwürfe und der zu erwartenden Freiheitsstraße die Gefahr, dass der Angeschuldigte flieht und sich so dem Verfahren entziehen wird“, sagte Holmer.
Wann dieses Verfahren beginnen wird, steht noch in den Sternen. Fest steht aber, dass das Kieler Schwurgericht sich mit der besonderen Schwere der Schuld von Hartmut F. auseinandersetzen wird. Wird eine solche seitens des Gerichts festgestellt, ist es für Verurteilte wesentlich schwerer, nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe von 15 Jahren aus der Haft entlassen zu werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Zahnarzt aus Westensee in ihrer Anklage dreifachen Mord vor und sieht mit Heimtücke und niedrigen Beweggründen zwei Mordmerkmale als erfüllt an. Dass auch die dritte Tat in Kiel, bei der Hartmut F. einen Elektriker und Bekannten aus Westensee erschossen haben soll, von der Staatsanwaltschaft als Mord und nicht als Totschlag angeklagt wird, ist offenbar auch ein Zeichen für die Angehörigen. Diese hätten die Anklage "tatsächlich positiv" aufgenommen, sagte Jan Kürschner, der die Familie des Elektrikers als Nebenkläger vertritt.