Bartlomiej Grzybek (31) ist erleichtert: Das Landessozialgericht hat ihm bestätigt, dass seine Tätigkeit als Pfleger in einem Heim als Selbständigkeit einzustufen ist.
Sind Pflegekräfte, die gegen ein Honorar im Pflegeheim Hand in Hand mit den Angestellten arbeiten, Selbstständige oder doch nur Scheinselbständige? Das Landessozialgericht hat am Donnerstag drei Urteile gefällt, die klarstellen: Pflegekräfte können durchaus in Heimen als Selbstständige tätig sein.
Schleswig.Können Pflegekräfte im regulären Heimbetrieb überhaupt als Selbständige arbeiten? Diese Frage treibt die Pflegewirtschaft spätestens seit der „Operation Bernstein“ um: In Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern wurden im April 2016 mehr als 100 Objekte durchsucht, gegen 118 Pflegeeinrichtungen und Kliniken Ermittlungen eingeleitet. Die werden voraussichtlich noch Jahre dauern: Hunderte von Arbeitsverhältnissen müssen darauf abgeklopft werden, ob sie abhängige Beschäftigungsverhältnisse waren. Die Urteile des Landessozialgerichts betreffen zwar die "Operation Bernstein“ nicht direkt, werden sie aber höchstwahrscheinlich beeinflussen. Denn der 5. Senat in Schleswig benennt jene Kriterien, die eine rechtssichere Beurteilung ermöglichen sollen.
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