Bauen und Wohnen

„Balkonien“: Photovoltaik nur wenn der Vermieter es erlaubt

Kraftwerke auf dem heimischen Balkon

Kraftwerke auf dem heimischen Balkon

Hamburg/Kiel/Schwerin. „Üblicherweise ist im Mietvertrag vereinbart, dass eine bauliche Veränderung in der Wohnung oder auf dem Balkon grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters bedarf“, erläuterte VNW-Direktor Andreas Breitner. Und hier gehe es um bauliche Veränderungen.

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„Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob er dem Wunsch der Mieterin beziehungsweise des Mieters zustimmt oder nicht.“ Im Übrigen dürften „Balkonkraftwerke“ nur über die Steckdose angeschlossen werden und nirgendwo anders. „Gerade da, wo „wilde Leitungen“ gelegt werden, steigen die Brandgefahr und das Risiko technischer Defekte“, warnte Breitner. „Kein Wildwest in Balkonien!“, forderte er.

Erlaubnis vom Vermieter einholen

Bei einer Verletzung des Mietvertrages könnten die Folgen für Mieter gravierend sein. Besonders problematisch werde es, wenn bei der Anbringung einer Photovoltaikanlage die Hausfassade inklusive Dämmung beschädigt wird. „Dadurch können erhebliche Rückbaukosten entstehen, die der Verursacher zu tragen hat.“

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Breitner riet allen an einem „Balkonkraftwerk“ interessierten Mietern, vorher Kontakt zu ihrem Wohnungsunternehmen aufzunehmen und sich eine Zustimmung einzuholen. „Das vermeidet Streit, Ärger und erhebliche Kosten, wenn eine installierte Anlage zurückgebaut werden muss.“ Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 407 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686 000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen.

Von RND/dpa

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