Regierung korrigiert Einspruchsfrist
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Am 4. September 2018 startet die Öffentlichkeitsbeteiligung zum zweiten Entwurf des Windkraftausbaus.
© Quelle: Uwe Paesler
Kiel. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll ab dem 4. September möglich sein, also ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Amtsblatt. Wie berichtet, hatte das Innenministerium ein Fünftel der im ersten Entwurf ausgewiesenen Potenzialflächen gestrichen, im Gegenzug aber ein Fünftel neu in den Karten ausgewiesen.
Wollen Sie wissen, welche Flächen als Vorranggebiet im zweiten Entwurf vorgesehen und ob Sie persönlich betroffen sind?
Die offizielle Beteiligungsmöglichkeit bietet die Landesregierung unter www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung an.