Schule und Kita: Was passiert, wenn ein Nachweis über den Masernschutz fehlt?
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In Schulen und Kitas müssen Kinder und Beschäftigte gegen die Krankheit Masern geimpft sein oder nachweisen, dass sie aufgrund einer zurückliegenden Infektion bereits immun dagegen sind.
© Quelle: Marius Becker