Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in SH läuft zum Jahresende aus
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Kerstin von der Decken (CDU, von links), Daniel Günther (CDU) und Monika Heinold (Bündnis 90/Die Grünen) haben am Montag über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie informiert: In Schleswig-Holstein läuft die Maskenpflicht im ÖPNV zum Ende des Jahres aus.
© Quelle: Marcus Brandt/dpa
Kiel. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Schleswig-Holstein läuft zum Jahresende aus. Ab dem 1. Januar muss dort dann keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden. Das hat die Landesregierung am Montag nach Beratungen mit Experten angekündigt. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), seine Stellvertreterin Monika Heinold (Grüne) und Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) informierten am Nachmittag darüber, welche Corona-Maßnahmen künftig noch gelten sollen.
„Wir hatten sehr frühzeitig angekündigt, dass wir den Weg in Richtung Normalität in Schleswig-Holstein gehen wollen“, so Günther. Dies werde nun weiter umgesetzt. Der Ministerpräsident machte zwar noch einmal darauf aufmerksam, dass die Situation in den Kliniken derzeit angespannt sei. Dies liege aber nicht an Corona-Infektionen, sondern an anderen Atemwegserkrankungen.
Eine einheitliche Regelung mit allen Bundesländern in Sachen Maskenpflicht sei zwar angestrebt worden, es sei aber nicht gelungen, einen gemeinsamen Weg zu gehen – auch nicht mit den anderen norddeutschen Bundesländern, so Günther. Das bedeutet, dass es für Pendlerinnen und Pendler Richtung Hamburg etwas komplizierter wird: In der Hansestadt gilt zum Jahresbeginn voraussichtlich noch eine Maskenpflicht im ÖPNV. Damit müsste an der Landesgrenze eine Mund-Nasen-Bedeckung aufgesetzt werden.
Corona in SH: Landesregierung setzt auf Eigenverantwortung
Die Beratung mit dem Expertenteam habe ergeben, dass es keinen Grund gebe, die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Schleswig-Holstein weiter fortzuführen. „Wir haben in den letzten Jahren gelernt, mit der Situation umzugehen“, sagte Günther. Wer Symptome habe, solle eine Maske tragen. „Das Gebot der Stunde heißt, sich selbst und andere zu schützen“, ergänzte Heinold. Die Landesregierung werbe für Eigenverantwortung.
Statt der Maskenpflicht spricht die Landesregierung eine Empfehlung zum Maskentragen für Menschen aus, die selbst zu den Risikogruppen gehören, die in engem Kontakt zu Risikogruppen stehen und für Menschen mit Erkältungssymptomen. Das sei für diese Personen insbesondere dort empfohlen, wo viele Menschen auf engem Raum ohne Abstände aufeinandertreffen.
Gesundheitsministerin von der Decken blickte noch einmal auf die Lage im Gesundheitssystem, das derzeit eine Welle an Atemwegserkrankungen beschäftigt, die durch zahlreiche und verschiedene Viren verursacht werden. „Diese Erkrankungswelle stellt unser Gesundheitssystem auf eine harte Probe“, sagte die Ministerin.
Gesundheitsministerin: Andere Atemwegserkrankungen keine Rechtfertigung für Corona-Maßnahmen
„Das Coronavirus, auf dem die besonderen staatlichen grundrechtseinschränkenden Maßnahmen der letzten Jahre beruhten, spielt bei dieser Erkrankungswelle allerdings eine lediglich untergeordnete Rolle“, sagte von der Decken. Nur noch ein geringer Prozentsatz der Erkrankungen werde durch das Coronavirus verursacht. „Andere Atemwegserkrankungen, die durch Influenza-, RS- oder andere Viren verursacht werden, können zur Rechtfertigung von staatlich angeordneten Corona-Schutzmaßnahmen nicht herangezogen werden.“
In Schleswig-Holstein wurde bereits im November die staatlich angeordnete Isolationspflicht aufgehoben und durch mildere Mittel ersetzt. Diese Regelungen sollen fortgesetzt werden. Damit gilt weiterhin für positiv auf das Coronavirus getestete Personen: Wer Symptome hat, sollte zu Hause bleiben. Diese Vorgaben gibt es:
- Liegt ein positiver Test vor, gilt außerhalb der eigenen Wohnung eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen.
- In dem Zeitraum greift für Besuchende ein Betretungsverbot für medizinische und pflegerische Einrichtungen sowie für Beschäftigte ein Beschäftigungsverbot in pflegerischen Einrichtungen.
- Ansammlungen ist fernzubleiben.
Video: Die Landesregierung äußert sich zu den Corona-Maßnahmen in SH
Verfolgen Sie im Video noch einmal die Erklärung der Landesregierung zu den Corona-Maßnahmen.
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Die Maskenpflicht im ÖPNV läuft mit der aktuellen Corona-Verordnung zum Ende des Jahres aus. Die ab Januar geltende Verordnung soll durch die Landesregierung noch vor Weihnachten beschlossen werden. Die Landesregierung betonte, dass die Planungen wie immer unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklungen stehen.
KN