UKSH: Patienten und Beschäftigte müssen ab 1.3. keine Maske mehr tragen
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Die Maskenpflicht für Patienten und Beschäftigte entfällt am UKSH zum 1. März 2023.
© Quelle: Frank Molter/dpa
Kiel. Nachdem die Bundesregierung und die schleswig-holsteinische Landesregierung zum 1. März 2023 die meisten verbliebenen Regelungen zu Test- und Maskenpflicht auslaufen lassen, passt auch das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) seine Corona-Regelungen an.
Ab Mittwoch, 1. März 2023, gilt eine allgemeine Maskenpflicht nur noch für Besuchende und Begleitpersonen. Sie können sowohl eine FFP-2-Maske oder als auch einen medizinischen Mund-Nasenschutz tragen.
Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigte des UKSH müssen hingegen ab 1. März keine Schutzmaske mehr tragen. Ausnahme: Direkter Kontakt zu infektiösen Patientinnen und Patienten gemäß den geltenden Hygienestandards. Empfohlen wird das Tragen einer Maske laut UKSH nur noch in speziellen Bereichen mit vulnerablen Patientengruppen, wie Transplantation, Hämatologie, Onkologie, Neonatologie und Intensivstationen.
UKSH lockert auch die Regeln für Besuche im Krankenhaus
Zudem müssen sich Patientinnen und Patienten nicht mehr vor ihrer stationären Aufnahme oder vor der Behandlung in den Ambulanzen auf das Coronavirus testen lassen. Auch die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie Begleitpersonen am UKSH entfällt. Die Testzentren des UKSH bleiben trotzdem noch bis Ende Mai geöffnet.
Aufgrund der abklingenden Infektionslage sind auch für weitere Besuchsregelungen am UKSH Lockerungen vorgesehen: In der Zeit von 15 bis 18 Uhr können Besuche ohne Personenbeschränkungen wieder ermöglicht werden, teilte das Klinikum mit.
Weiter Maskenpflicht in Arztpraxen
Auch das Städtische Krankenhaus Kiel hebt die Corona-Testpflicht ab dem 1. März auf. Für einen Besuch der Imland-Kliniken in Rendsburg und Eckernförde ist ein negativer Test ebenfalls nicht mehr notwendig.
Bundesweit gelten laut Infektionsschutzgesetz bis einschließlich 7. April 2023 weiterhin einige Corona-Regeln. In Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen unterliegen Besucherinnen und Besucher generell noch einer Maskenpflicht. Eine Maske müssen Patienten sowie Besucher außerdem unter anderem in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken tragen.
KN