Zum Schutz des Wassers

Volksinitiative beantragt Volksbegehren

Foto: Volksinitiative zum Schutz des Wassers will ein Volksbegehren

42.000 Unterschriften übergaben die Initiatoren der Volksinitiative zum Schutz des Wassers im vergangenen Jahr in Kiel an den Landtagspräsidenten.

Kiel. Der Antrag kommt überraschend. Denn Anfang Mai hatte die Volksinitiative verkündet: Ein Volksbegehren sei nicht mehr notwendig, weil die Landesregierung alle zugelassenen Forderungen der Volksinitiativen erfüllen werde.

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Tatsächlich hatte die Regierungskoalition zugesagt, das Landeswasserrecht und das Informationszugangsgesetz zu verschärfen. Warum wird jetzt dennoch mit dem Volksbegehren die nächste Stufe der direkten Demokratie gezündet?

Volksbegehren offen halten

Auslöser ist die zugesagte Änderung beim Informationszugangsgesetz. "Wir haben starke Bedenken, dass das Verfahren so verschleppt wird, dass die Frist für den Volksbegehren-Antrag verstreicht", erklärte Dr. Reinhard Knof, Vertrauensmann der Volksinitiative.

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Man habe man ernst zu nehmende Hinweise erhalten, dass die Mehrheit für die Gesetzesänderung entgegen allen bisherigen Beteuerungen doch nicht sicher sei. "Es könnte also sein, dass es nach der Anhörung doch zu einer Ablehnung kommen. Aber dann ist es zu spät für uns, noch ein Volksbegehren zu starten. Diesem Risiko wollen wir uns nicht aussetzen - insbesondere nicht nach den bisherigen Erfahrungen."

Deshalb habe man das Volksbegehren beantragt. Nun habe der Landtag genügend Zeit, vor dem Sommerpause unumkehrbare Fakten zu schaffen.

Volksinitiative will mehr Transparenz

Worum geht es bei der Gesetzesänderung? Die Volksinitiative will damit für mehr Transparenz bei Vorhaben sorgen, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen. „Bisher steht das Unternehmensinteresse über dem Informationsinteresse der Bürger. Das wollen wir ändern“, sagte Patrick Breyer von den Piraten, ebenfalls Vertrauensmann der Volksinitiative.

So ist es Kreisen und Gemeinden verboten, ohne konkrete Anfrage über geplante umweltschädliche Vorhaben zu informieren, wenn damit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt sind. Folge: Details – etwa wo genau nach Öl gebohrt und ob dabei auch Fracking eingesetzt werden sollte – wurden bisher geheim  gehalten.

Zeitpunkt für Volksbegehren bewusst gewählt

Die Gesetzesänderung soll ermöglichen, dass die Behörden bei überwiegendem öffentlichen Interesse von sich aus die Bürger informieren können. „Durch die  Neuregelung könnten aber auch Verwaltungen rechtssichere Pressemitteilungen zu mutmaßlichen Korruptionsfällen bei Baugenehmigungen oder Auftragsvergaben herausgeben. Vorhaben und Tätigkeiten von Unternehmen und Konzernen könnten so transparenter gemacht werden“, erklärte der Jurist Breyer.

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Der Zeitpunkt, das Volksbegehren zu beantragen, wurde bewusst gewählt. Nun habe der Landtag genügend Zeit, vor der Sommerpause unumkehrbare Fakten zu schaffen. Sollte bis dahin die Gesetzesänderung in trockenen Tüchern sein, will die Volksinitiative den Antrag zurückziehen. Gibt es dann noch Zweifel, wollen die Initiatoren das Volksbegehren durchziehen.

80.000 Unterschriften notwendig

Dazu muss der Landtag den Antrag zulassen. Das Begehren beginnt dann vier bis acht Wochen später. Innerhalb von sechs Monaten müssen mindestens 80.000 Wahlberechtigte mit ihrer Unterschrift das Volksbegehren unterstützen. Die Unterschriften sind in Gemeinde- oder Amtsgebäuden möglich. Auf Antrag der Initiatoren können aber andere Orte für die Eintragungen zugelassen werden. „Wir würden das gerne auch in Bibliotheken ermöglichen“, erklärte Knof.

Dass die notwendigen Unterschriften zusammenkommen würden, daran hat er keinen Zweifel. "Bereits bei der Sammlung der 42000 Unterschriften für die Volksinitiative haben wir gemerkt, wie sehr das Thema sauberes Wasser die Bürger in Schleswig-Holstein berührt." Behielte Knof Recht, könnten alle  Wahlberechtigten in Schleswig-Holstein 2020 über insgesamt fünf Änderungen im Landeswasser- und Informationszugangsgesetz abstimmen.

Volksinitiative - Volksbegehren - Volksentscheid. Das sind die Stufen, die Initiativen durchlaufen müssen, wenn sie als Bürger in Schleswig-Holstein direkte politische Entscheidungen herbeiführen wollen.

KN

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