Jahrelang hatte Schleswig-Holsteins Landesregierung an ihrer Ausbauplanung für Windkraft gebastelt. Seit vergangenem Jahr liegt eine rechtssichere Regionalplanung vor. Jetzt bestätigt Umwelt-Staatssekretär Tobias Goldschmidt (Grüne): Die neue Regierung wird weitere Flächen ausweisen müssen.
Kiel. Schleswig-Holstein muss in Sachen Windkraft nachbessern. Wie berichtet, will der Bund den Druck auf die 16 Länder erhöhen. Laut einem Gesetzentwurf müssen Flächenländer in den kommenden zehn Jahren 2,2 Prozent ihrer Landesflächen für Turbinen zur Verfügung stellen. Eigentlich gehört Schleswig-Holstein bei den erneuerbaren Energien deutschlandweit zu den Vorreitern. In den vergangenen Jahren hatte die Regierung ihre Landesplanung überarbeitet; exklusiv für Windräder stehen zwei Prozent bereit. Das Dilemma: Die Behörden in Kiel nutzten bisher eine andere Berechnungsgrundlage als Berlin: Die zum Teil ausladenden Rotorenblätter mussten innerhalb der Fläche liegen. Müssen sie das wirklich? Der Bund sieht es anders.
„Rotor-innerhalb-Flächen sind nur anteilig auf die Flächenbeitragswerte anzurechnen“, heißt es unmissverständlich im Referentenentwurf zum neuen „Wind-an-Land-Gesetz“ von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD), der unserer Zeitung vorliegt. Der Rotorradius werde mit einem Standardwert von 75 Metern angesetzt. Mit anderen Worten: Diese Fläche müsse von den ausgewiesenen zwei Prozent abgezogen werden.