Arbeitsministerium: Arbeitgeber entscheiden auch künftig nicht allein über Corona-Regeln
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Wie geht es an den Arbeitsplätzen ab dem 20. März weiter?
© Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbil
Hannover. Auch künftig werden nicht allein Arbeitgeber über die Corona-Regeln am Arbeitsplatz entscheiden: Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) soll es auch nach den Lockerungen am 20. März betriebliche Hygienekonzepte geben. „Wie generell im Zusammenhang mit der Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bestehen auch hier Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte“, stellte eine Sprecherin gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) klar.
Ihr zufolge wird mit Auslaufen der gesetzlichen Regelung auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung angepasst, um das Infektionsgeschehen gering zu halten und wirtschaftlichen Einbußen der Unternehmen entgegenzuwirken. „Die Betriebe haben dazu im betrieblichen Hygienekonzept auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung die weiterhin notwendigen Basisschutzmaßnahmen festzulegen“, führte die Sprecherin aus.
Weiter Vorgaben geplant
Entsprechende Maßnahmen will das BMAS in der nächsten Fassung der Arbeitsschutzverordnung „exemplarisch“ auflisten. Dazu gehören „die Umsetzung des Abstandsgebots, infektionsschutzgerechtes Lüften, die Reduzierung von Personenkontakten und die gleichzeitige Nutzung von Innenräumen, womit auch Homeoffice weiterhin in Betracht zu ziehen ist“, so die Sprecherin.
Auch medizinische Gesichtsmasken sollen ihr zufolge immer dann eingesetzt werden, „wenn andere Maßnahmen nicht möglich sind oder ausreichen“. Regelmäßige Corona-Tests für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice sind, „sollen weiter angeboten werden“, so die Sprecherin.
Entgegen anderslautender Medienberichte entscheiden somit Arbeitgeber nicht allein über die Corona-Regeln im Betrieb. Arbeitsschutzverordnungen sind zwar nicht im engeren Sinne bindend, schaffen für Beschäftigte und Betriebsräte aber eine Grundlage, auf der sie gegen einen laxen Umgang mit dem Coronavirus vorgehen können – auch juristisch.
Ministerium sorgt sich um Long Covid und steigende Infektionszahlen
Dass das Arbeitsministerium weiterhin Vorgaben macht, begründete die Sprecherin mit den „trotz des mittelfristig erwarteten stetigen Rückgangs“ steigenden Infektionszahlen. „Zudem besteht weiterhin das Risiko, im Nachgang zu einer Covid-19-Infektion an Long Covid zu erkranken“, erklärte sie weiter. Entscheidend für die Festlegung betrieblicher Maßnahmen sollen ihr zufolge künftig das „örtliche Infektionsschutzgeschehen sowie besondere, tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren“ sein.
Am Wochenende hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) davor gewarnt, den Schutz vor Corona-Infektionen am Arbeitsplatz zu vernachlässigen. „Arbeitsschutz darf ab Ende März keinesfalls zur Privatsache der Beschäftigten werden“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Sie forderte unter anderem weiterhin großzügige Homeoffice-Regelungen und regelmäßige Corona-Tests am Arbeitsplatz.
Homeoffice-Regel durch die Hintertür?
Dass Betriebe mit der Neuregelung ab dem 20. März mehr Spielraum haben, begrüßte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger gegenüber der Nachrichtenagentur dpa: „Die jetzt vorgesehenen Flexibilisierungen für die Betriebe sind notwendig und sinnvoll.“ Sie seien die gebotene Reaktion auf die betrieblichen Schutzkonzepte und eine hohe Impfquote der Beschäftigten.
„Auch nach Aufhebung der gesetzlichen 3G-Zugangsregelung und dem Wegfall der Verpflichtung zu mobiler Arbeit wird die Wirtschaft weiterhin wirksame Schutzmaßnahmen beibehalten“, kündigte Dulger an. Zugleich kritisierte er es als überflüssig, dass das Arbeitsministerium das Homeoffice wieder zum Teil durch die Hintertür in der Arbeitsschutzverordnung verankern wolle.