Cum-ex-Skandal: die fehlende Reue des Herrn Berger
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Aktivisten der „Bürgerbewegung Finanzwende jetzt“ halten vor dem Landgericht in Bonn Plakate mit der Aufschrift „Alle Cumex Täter vor Gericht“. Im milliardenschweren Cum-ex-Steuerskandal beginnt vor dem Bonner Landgericht ein Strafprozess gegen den bekanntesten Akteur der Aktiendeals. Dem 71-jährigen Anwalt Hanno Berger werden drei Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung im Zeitraum 2007 bis 2013 vorgeworfen.
© Quelle: Thomas Banneyer/dpa
Berlin. Es hat lange gedauert. Sehr lange. Seit dieser Woche nun muss sich Hanno Berger, der Mann hinter dem Cum-ex-Skandal, endlich vor deutschen Gerichten verantworten. Zehn Jahre nach seiner Flucht in die Schweiz.
Der Steueranwalt und frühere Finanzbeamte Berger hatte die Idee für jene Betrugsmasche, mit der sich Banken einmalig gezahlte Kapitalertragssteuern mehrfach vom Finanzamt erstatten lassen konnten. Er fand Mittel und Wege, die krummen Geschäfte auch vermögenden Privatinvestoren zu ermöglich. Und er suchte nach immer neuen Schlupflöchern, damit der Raubzug auf Kosten der Allgemeinheit weitergehen konnte.
Der Schaden, der durch die inzwischen als illegal eingestuften Geschäfte entstanden ist, geht in die Milliarden, Cum-ex gilt als größter Steuerskandal in der Geschichte der Bundesrepublik.
Kein Unrechtsbewusstsein
Was an Berger immer irritiert hat, war sein offenkundiges Unrechtsbewusstsein. Selbst als der Skandal schon lange publik war, hielt er noch in seinem schweizerischen Exil Hof und erklärte wortreich, warum es völlig legal gewesen sei, dass sich Superreiche vom Fiskus Geld erstatten ließen, das sie nie bezahlt hatten.
Doch der ungenierte Griff in die Staatskasse war keineswegs legal, das hat der Bundesgerichtshof inzwischen höchstrichterlich entschieden.
In den nun beginnenden zwei Verfahren vor den Landgericht Bonn und Wiesbaden wird es um die persönliche Verantwortung Bergers gehen. Mit einem Schuleingeständnis oder gar Reue des Angeklagten ist kaum zu rechnen. Berger sieht sich als Justizopfer, die Anklageverlesung verfolgte er mit Kopfschütteln.
Am Ende werden die Richter urteilen. Und das ist gut so.