176 Millionen Euro

Cum-Ex-Affäre: Staatsanwaltschaft setzt Warburg-Bank unter Druck

Die in den Cum-Ex-Skandal verwickelte Privatbank M.M.Warburg

Die in den Cum-Ex-Skandal verwickelte Privatbank M.M.Warburg

Bonn. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Warburg-Bank und einen Aktienhändler im Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Geschäften zur Rückzahlung von rund 190 Millionen Euro an die Staatskasse aufgefordert. Justizsprecher Sebastian Buß sagte am Donnerstag, es handele sich um die Umsetzung des ersten rechtskräftig gewordenen Urteils des Landgerichts Bonn in der „Cum-Ex“-Affäre. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.

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Ein Sprecher der Warburg Bank teilte allerdings mit: „Mit den durch Warburg geleisteten Rückzahlungen an das Finanzamt in Hamburg (im Steuerverfahren) sind die wegen der sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte der Warburg Bank für die Jahre 2007 bis 2011 vom Finanzamt festgesetzten Steuern vollständig beglichen.“ Die vom Landgericht Bonn im März 2020 angeordnete Einziehung der Steuern sei damit erledigt.

Aktienhändler soll 14 Millionen Euro zahlen

In dem im Juli 2021 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigten Urteil war die Bank zur Rückzahlung von mehr als 176 Millionen Euro verpflichtet worden, der Aktienhändler zur Zahlung von 14 Millionen Euro, von denen er drei Millionen bereits hinterlegt hat. Die zwei angeklagten Börsenhändler wurden außerdem zu Bewährungsstrafen verurteilt.

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Bei „Cum-Ex“-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit ermitteln seit Jahren, um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte aufzuklären. Im vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass „Cum-Ex“ eine Straftat waren.

RND/dpa

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