Datenschützer: Neue Facebook-Brille verstößt gegen deutsches Recht
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Facebook hat eine smarte Brille vorgestellt, mit der man Fotos und Videos aufnehmen kann.
© Quelle: -/Facebook/dpa
Eine Brille, mit der man auch Videos drehen und Telefonanrufe entgegennehmen kann: So sieht es die neue Facebook-Brille vor. Sie wird vorerst in Australien, den USA, Kanada, Irland, Italien und Großbritannien angeboten. In Deutschland hätte sie jedoch „in dieser Form keine Chance“, sagte Datenschutzexperte Peter Wedde dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Wedde ist Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Science. Die Videofunktion der „Ray-Ban Stories“ verstößt ihm zufolge gegen den Paragraf 4 des Bundesdatenschutzgesetzes. Demnach müsse man Menschen, die man filmt, aktiv um Einwilligung bitten.
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Facebook-Chef Mark Zuckerberg: Eine neue Brille wird zunächst in Ländern wie Kanada und den USA angeboten.
© Quelle: Mark Lennihan/AP/dpa
Facebook hatte am Donnerstag eine smarte Brille vorgestellt, mit der man Fotos und Videos aufnehmen kann. Mit der „Ray-Ban Stories“ könne man auch Anrufe entgegennehmen oder Podcasts hören, da in den Brillenbügeln zwei Lautsprecher eingebaut seien, kündigte Facebook-Gründer Mark Zuckerberg an. Anders als die gescheiterten Google Glasses verfügt die Ray-Ban-Brille von Facebook nicht über einen Monitor. Zum Schutz der Privatsphäre leuchtet neben der Kamera eine kleine weiße LED auf, wenn die Kamera ein Foto oder Video aufnimmt.
Das reicht Wedde zufolge keinesfalls aus. „Stellen Sie sich einmal vor, Sie schlendern am Strand entlang und sehen einen hübschen jungen Mann, filmen ihn und posten das Video in den sozialen Netzwerken. Der bekommt doch gar nicht mit, dass irgendwo ein Licht leuchtet.“
Anwendung nur im privaten Raum
Nach deutschem Recht müsste man quasi ein Schildchen mit sich herumtragen, das über die Videoaufnahme informiere. Wedde kann sich keinen anderen legalen Rahmen für die Anwendung der Videofunktion als den privaten Raum vorstellen. Ähnliche Probleme habe es auch schon bei den Google Glasses gegeben. Im Fall einer geplanten Zulassung für Deutschland oder auch Europa würde Wedde mit massiven Datenschutzprotesten rechnen.
Thomas Spaeing, Vorsitzender des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten, teilt diese Ansicht. Er sagte dem RND: „Facebook macht es sich hier mit der Alibileuchte viel zu einfach. Niemand muss damit rechnen, dass er bei einem Einkauf, Arztbesuch oder dem Sonnenbaden im Park gefilmt und im Internet, womöglich noch live, präsentiert wird. Genau davor sollen uns die Datenschutzgesetze bewahren.“
Privatleben filmen für Hacker
Derartige Produkte hätten in der Vergangenheit eine hervorragende Möglichkeit für Hacker geboten, die Privatsphäre des Nutzers auszuspionieren. Dabei werde die Aufzeichnungsfunktion durch Fernzugriff unbemerkt gestartet und die Lampen dabei gleich deaktiviert. „Der unbedarfte Nutzer filmt dann sein Privatleben für den Hacker, der Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Dies hat es bei Handycams und Notebookcams immer wieder gegeben und vor allem Kinder und Jugendliche sind hier die Opfer.“ Durch die Funktion „Sprachbefehl“ gebe es eine weitere Möglichkeit, den Nutzer und sein Umfeld permanent zu belauschen. Die Brille könnte auch vonseiten des Staates missbraucht werden, um seine Bürger zu überwachen. „Das klingt nach Dystopie, ist aber, wie wir seit den Enthüllungen durch Edward Snowden wissen, leider normal im Repertoire der meisten Geheimdienste.“