Einigung zum Digital Markets Act

Das bringt der EU-Plan, der Techkonzerne schwächen soll

Die EU will die Macht der Internet-Riesen wie Google, Amazon, Facebook und Apple einschränken.

Die EU will die Macht der Internet-Riesen wie Google, Amazon, Facebook und Apple einschränken.

Hannover. Die Augenringe in Brüssel waren am Freitagmorgen so tief, wie die Freude groß war: Nach nächtlichen Verhandlungen gaben Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten, der Kommission und des Europaparlaments die Einigung auf die Ausgestaltung des Digital Markets Act (DMA) bekannt. Das europäische Regelwerk soll die Macht großer Techkonzerne einschränken – und ist aus Sicht von Parlaments­unterhändler Andreas Schwab (CDU) nicht weniger als der Beginn einer „neuen Ära der Techregulierung“.

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Google, Amazon, Apple und dem Facebook-Konzern Meta stehen nun massive Eingriffe in ihre Geschäftsmodelle bevor: Große Messenger­dienste wie Whatsapp und iMessages sollen Interoperabilität gewährleisten. Whatsapp-Nachrichten könnten dann zum Beispiel auch mit dem Messenger Signal empfangen werden. Auch strengere Vorgaben zu vorinstallierter Software etwa auf Smartphones sind geplant, ebenso wie ein Zwang, dort App-Stores und Bezahlmethoden anderer Anbieter zuzulassen.

Bislang war der Wettbewerb oft unfair

Die Liste der Vorgaben ist noch länger. Sie haben gemeinsam, dass sie den Wettbewerb unter Technologie­unternehmen stärken sollen. Bislang ist es um den nicht gut bestellt. Apple etwa profitiert bislang von bis zu 30-prozentigen Gebühren bei Geschäften im App Store, kann aber konkurrierende Appstores und Bezahlmethoden vom iPhone fernhalten. „Was wir wollen, ist simpel: faire Märkte auch im Digitalen“, fasste EU-Wettbewerbs­kommissarin Margrethe Vestager die Ziele des DMA zusammen.

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Im Kern enthält dieser zwei entscheidende Neuregelungen: Erstens gelten Internet­plattformen mit mehr als 7,5 Milliarden Euro Jahresumsatz oder 75 Milliarden Euro Markt­kapitalisierung sowie einer gewissen Nutzerzahl als sogenannte Gatekeeper. Laut Parlaments­unterhändler Schwab dürfte das zunächst zehn bis 15 global tätige Techunternehmen betreffen, darunter zweifellos Google, Meta, Amazon und Apple, vielleicht auch Booking.com und Zalando.

Eine „neue Form der Techregulierung“

Den Gatekeepern macht der DMA zweitens die genannten, sehr konkreten Vorgaben: „Die Intention des DMA ist es, die Big-Tech-Unternehmen durch diese Regeln schon vorab davon abzuhalten, den Wettbewerb einzuschränken, statt sie im Nachhinein im Rahmen von langwierigen Wettbewerbs­verfahren zu bestrafen“, erklärte Monika Schnitzer, Wettbewerbs­ökonomin im Sachverständigen­rat der Bundes­regierung. Eine „neue Form der Techregulierung“ sei das, sagte die Münchner Professorin dem Redaktions­­Netzwerk Deutschland (RND).

Während Verbraucher und Verbraucherinnen von einigen Vorgaben unmittelbar profitieren, dürfte der DMA letztlich vor allem kleineren Unternehmen helfen. So sind unter anderem Regeln gegen die Benachteiligung fremder Händler auf Plattformen wie dem Amazon-Marktplatz geplant, ebenso wie zur Verwendung gesammelter Nutzerdaten. Bei Verstößen drohen Strafen in Höhe von 10 Prozent des Umsatzes, bei Wiederholungs­tätern gar 20 Prozent.

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Lob von kleineren Unternehmen und Verbänden

Christian Miele, Vorsitzender des Start-up-Verbands, sprach von einem „entscheidenden Schritt für mehr Chancen­gerechtigkeit im Zeitalter der Plattform­ökonomie“. Der IT-Verband Bitkom begrüßte die Einigung ebenfalls. Gegenüber dem RND bedauerte Schnitzer allerdings, dass die Vorgaben zur Interoperabilität von Messenger­diensten vorerst nicht für soziale Netzwerke gelten.

Um die Wirkung abzuschätzen, müsse außerdem noch geklärt werden, wie eine effektive Durchsetzung des DMA ausgestaltet werden könnte, betonte die Münchner Professorin. Zumindest steht fest, dass die neuen Kompetenzen der europäischen Wettbewerbs­hüter – anders als zwischenzeitlich befürchtet – nicht die Spielräume nationaler Behörden einschränken, wie Bundes­kartellamts­chef Andreas Mundt lobte. „Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit den europäischen Wettbewerbsbehörden“, erklärte Mundt am Freitag.

Apple befürchtet Schaden für Nutzerinnen und Nutzer

Die großen Techkonzerne hatten zuletzt versucht, den DMA abzuschwächen. Sie wurden womöglich davon überrumpelt, dass EU-Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten bei dem erst 2020 angepeilten Paket mächtig aufs Gas gedrückt hatten. Apple teilte nach der Einigung mit, dass sich der Konzern um Einnahmen aus geistigen Eigentumsrechten sorge. Auch könnten einige der Bestimmungen Datenschutz- und Sicherheitslücken zulasten von Kunden und Kundinnen schaffen, hieß es bei Apple.

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„Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Stärkung des Wettbewerbs eine gute Nachricht. Nachteile müssen sie durch den DMA nicht befürchten“, sagte dagegen Kim Manuel Künstner, Kartellrechts­spezialist von der Kanzlei Schulte Rechtsanwälte, dem RND.

Im Oktober könnte es losgehen

Laut Vestager könnte der DMA schon im Oktober in Kraft treten, die Bestätigung durch EU-Gremien gilt als Formsache. Parallel ist der Digital Services Act geplant, der noch stärker als der DMA auf verbesserte Rechte von Verbrauchern und Verbraucherinnen abzielt. Zu diesem gibt es aber noch keine Einigung.

Mit Material der Nachrichten­agentur dpa

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