Finanzministerium will Steuerzins an Basiszins der Bundesbank koppeln
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/HC42SV4SRJFGLHPXZUTVKXNEKY.jpeg)
Joachim Nagel (55) (l.), Präsident der Bundesbank in Frankfurt, und sein Vorgänger, Jens Weidmann (r.). Archivbild: 24.02.2016, Hessen, Frankfurt/Main. In Zukunft soll der Zins auf Steuernachzahlungen und -erstattungen an den Basiszins der Bundesbank gekoppelt werden. Das gab nun das Finanzministerium bekannt.
© Quelle: Arne Dedert/dpa
Berlin. Das Finanzministerium will den Zins auf Steuernachzahlungen und -erstattungen künftig an den Basiszins der Bundesbank koppeln. „Der neue Zinssatz soll in grober Anlehnung an den Basiszinssatz ermittelt werden und ein Mischzinssatz zwischen Guthabenzinsen und Verzugszinsen sein“, sagte die parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel (FPD) der „Welt“. Eine verfassungskonforme Neuregelung werde man zeitnah angehen. Details nannte Hessel nicht.
Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Bundesbank berechnet und liegt aktuell bei minus 0,88 Prozent. Steuerzahlerinnen und -zahler müssten damit aktuell deutlich weniger oder gar keine Zinsen auf Nachzahlungen mehr entrichten, bekämen selbst aber auch weniger oder keine Zinsen auf Erstattungen vom Finanzamt.
Neuregelung bis Ende Juli
Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Sommer die bis dahin ungewöhnlich hohen Steuerzinsen von sechs Prozent für verfassungswidrig erklärt. Es gab dem Bund bis Ende Juli 2022 Zeit für eine Neuregelung.
Die Zinsen gibt es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Sie werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Im ersten Fall profitiert der Fiskus, im zweiten der Steuerzahler.
Die Unionsfraktion spricht sich für eine Komplettabschaffung des Steuerzinses aus. Ein entsprechender Antrag soll am Donnerstag im Bundestag debattiert werden.
Der Steuerzahlerbund fordert eine Koppelung an den Basiszins und zugleich aktuell eine Deckelung auf null Prozent. „Der Staat profitiert bei seinen Krediten von der Niedrigzinsphase - das sollte auch für den Steuerzahler gelten“, sagte Präsident Reiner Holznagel der Deutschen Presse-Agentur. Maßgeblich sollte aus seiner Sicht der Zinssatz zu Beginn eines jeden Jahres sein. „Dadurch werden Änderungen im Laufe eines Jahres vermieden und es entsteht ausreichend Rechtssicherheit für die Steuerzahler.“
RND/dpa