Flughafen Lübeck darf ausgebaut werden
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Mit dem Ausbau könnte der Flughafen Lübeck beispielsweise regelmäßige Flüge auf die Kanaren anbieten.
© Quelle: dpa
Schleswig. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat am Donnerstag die Klage eines Bürgers gegen den Flughafenausbau abgewiesen. Der Kläger - Eigentümer eines im Bereich der Einflugschneise liegenden Grundstücks - sei zweifelsohne lärmbetroffen, teilte das Gericht am Donnerstagabend mit. Allerdings stehe ihm nur ein beschränktes Überprüfungsrecht zu. In diesem Rahmen hat der Senat keine entscheidungserheblichen Fehler des Planfeststellungsbeschlusses festgestellt. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Derzeit gibt es auf dem Flughafen keinen Linienbetrieb. Dieser soll nach Wunsch des Betreibers aber wieder aufgenommen werden. Der erste Senat befasste sich seit Mittwoch mit drei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesverkehrsministeriums aus dem Jahr 2009.
Klagen lagen auf Eis
Kläger waren die Schutzgemeinschaft gegen Lärm sowie zwei Grundstückseigentümer aus Groß Grönau und Lübeck. Die Klagen lagen fast zehn Jahre auf Eis - auch weil der Flughafenbesitzer mehrfach wechselte, zuletzt nach einer Insolvenz. Diese war 2015 angemeldet worden, weil der damalige chinesische Besitzer den Geldhahn zugedreht hatte. Seit Juli 2016 gehört der Flughafen dem Unternehmer Winfried Stöcker, der in Groß Grönau wohnt.
Die Klage einer Lübecker Bürgerin wurde bereits am Mittwoch im Lauf der mündlichen Verhandlung erledigt. Das beklagte Verkehrsministerium von Schleswig-Holstein schränkte die im streitigen Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Triebwerksprobeläufe ein. Bereits am 27. Februar war die Klage der Gemeinde Groß Grönau abgewiesen worden.
Mit dem Flugzeug von Lübeck auf die Kanaren
Am späten Donnerstagabend entschied der Erste Senat noch, die Klage der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Lübeck und Umgebung abzuweisen. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung habe es gegeben.
In Bezug auf europarechtlich geschützte Schutzgebiete oder geschützte Arten seien alle relevanten Fragen erfasst und einer rechtlich nicht zu beanstandenden Entscheidung zugeführt worden. Die weiteren umweltbezogenen Auswirkungen des Vorhabens - insbesondere Fluglärm, Luftverunreinigungen, und sogenannter Elektrosmog - seien sachgerecht erfasst, bewertet und in die Abwägung mit dem ihnen zukommenden Gewicht eingestellt worden.
Konkret ging es vor allem um eine Erweiterung des Flughafens auf dessen Grundstück. Die Start- und Landebahn soll in östlicher Richtung um 95 Meter und gen Westen um 60 Meter verlängert werden. Der Flughafen könnte danach beispielsweise regelmäßige Flüge auf die Kanaren anbieten.
Der neue Betreiber braucht den Ausbau eigenen Angaben zufolge, um wettbewerbsfähig sein zu können. Derzeit starten und landen in Lübeck nur kleinere Jets mit Geschäftsleuten und Sportflieger - und keine Linienflüge.
Von dpa
KN