Einführung zum 1. März: Was Sie zu Gas- und Strompreisbremse wissen sollten
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Dank der Strom- und der Gaspreisbremse sparen Haushalte bald viel Geld.
© Quelle: Sina Schuldt/dpa
Berlin. Ab dem 1. März sinken die Rechnungen für Strom und Gas in Deutschland. Mit den Preisbremsen bezuschusst dann der Staat zig Millionen Privathaushalte. Ein Überblick zu den wichtigsten Fragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Strom und Gas: Was genau passiert am 1. März?
Ab dem 1. März sollen die Abschlags- und Vorauszahlungen bei Strom und Gas sinken. Privathaushalte zahlen bei Gas dann 12 Cent und bei Strom 40 Cent je Kilowattstunde. Gedeckelt werden je 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, alles darüber Hinausgehende wird vom Versorger weiterhin zu den bisherigen Vertragspreisen abgerechnet. Die Entlastung gilt zudem rückwirkend, für Januar und Februar wird deshalb ein Teil der Zahlungen erstattet.
Wie werden die Preisbremsen umgesetzt?
Im Wesentlichen soll all das automatisch erfolgen: Die Versorgungsunternehmen müssen ihre Kundinnen und Kunden bis spätestens 1. März über die Entlastung informieren. Millionen Haushalte bekommen die Schreiben dieser Tage, sie enthalten vor allem die bisherige sowie künftige Höhe der Abschlags- oder Vorauszahlung.
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Hilfe vom Staat: Funktioniert das?
„Viele kommunale Unternehmen werden die gesetzlichen Anforderungen knapp erfüllen, aber manche IT-Dienstleister haben ihren Kunden bereits angekündigt, dass sie nicht alles fristgerecht bis zum 1. März schaffen werden“, erklärt der Städte- und Gemeindebund auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND). Die Stadtwerke würden mit Hochdruck an der Umsetzung arbeiten, „wir wissen aber auch, die Abrechnungssysteme sind komplex“, sagt auch Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags. „Alle Kundinnen und Kunden werden ihre Entlastung bekommen“, verspricht er aber. Kämen Briefe später als zum 1. März oder seien Abschläge nicht geändert, könne es zu Verzögerungen kommen. „Auf jeden Fall wird es dann aber Gutschriften geben“, sagt Dedy.
Warum kommt es zu Verzögerungen?
Die Preisbremsen wurden erst im Dezember beschlossen, seitdem müssen Hunderte Versorger die Änderungen bei zig Millionen Kunden implementieren. Schon länger ist absehbar, dass das nicht reibungslos funktionieren wird: „Die Energieversorger mit ihren IT-Dienstleistern müssen viele verschiedene Tarife und Sonderfälle beachten und die neuen Regeln einarbeiten“, bestätigt Dedy. Er betont, dass die Stadtwerke verlässliche Versorger seien – aber gerade eben vom Staat die zusätzliche Aufgabe übernähmen, Menschen von hohen Energiekosten zu entlasten.
Was müssen Privatkunden tun?
Bei Besitzerinnen und Besitzern von Eigenheimen ist der Aufwand ebenso wie bei Mieterinnen und Mietern mit eigenen Energieverträgen überschaubar: Nach Eingang des Schreibens müssen gegebenenfalls nur Überweisungen und Daueraufträge angepasst werden. Das gilt sowohl bei Strom als auch bei Gas. Damit die Entlastung ihre volle Wirkung entfaltet, sollte außerdem der Verbrauch reduziert werden – denn jenseits der 80-Prozent-Grenze werden eben Marktpreise fällig.
Was müssen Mieter tun?
Bei Mietwohnungen mit zentraler Wärmeversorgung, etwa einer Zentralheizung, wird zunächst nur der Vermieter entlastet. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass er die Entlastung weitergibt, was spätestens mit der Heizkostenrechnung im kommenden Jahr erfolgt. Wurden seit dem 1. Januar 2022 die Betriebskosten bei Gas oder Wärme um mehr als 10 Prozent erhöht, müssen Vermieter unverzüglich die Vorauszahlungen anpassen, sobald sie vom Versorger über die Entlastung informiert wurden. Die genauen Regelungen erklärt der Deutsche Mieterbund in einem ausführlichen FAQ.
Wie wird die Entlastung berechnet?
Beim Gas wird der Jahresverbrauch entlang der Werte vom vergangenen September prognostiziert, für 80 Prozent davon verringern sich die Abschlags- und Vorauszahlungen ab März. Beim Strom ist die aktuelle Jahresverbrauchsprognose oder der tatsächliche Verbrauch 2021 ausschlaggebend, auch hier greift dann die 80-Prozent-Regel.
Wie hoch ist die Entlastung?
Die Höhe der Entlastung variiert stark, je nach Vertragspreis und Verbrauch. Dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge zahlt eine Familie mit 15.000 Kilowattstunden jährlichem Verbrauch bei einem Marktpreis von 22 Cent mit Gaspreisbremse statt 275 noch 175 Euro im Monat. Bei Strom laufe es auf 158 statt 188 Euro monatlich hinaus, wenn jährlich 4500 Kilowattstunden zu 50 Cent verbraucht werden. Die individuelle Höhe der Entlastung kann mit Onlinetools der Bundesregierung ausgerechnet werden, es gibt einen Rechner für Gas und einen für Strom.
Was passiert, wenn Versorger günstiger sind?
Wer regulär weniger als 12 Cent für Gas und 40 Cent für Strom zahlt, profitiert nicht von den Preisbremsen. Weil zuletzt die Großhandelspreise gefallen sind, gibt es durchaus wieder Anbieter, die den Schwellenwert unterschreiten. Wer nicht an Vertragslaufzeiten gebunden ist, kann deshalb mit einem Anbieterwechsel mehr sparen als mit den Energiepreisbremsen. Allerdings zeichnet sich ab, dass Tarife in den kommenden Monaten noch einmal günstiger werden und sich ein späterer Wechsel deshalb mehr lohnt.